Auge um Auge (X.)
Die NS-Zeit bringt die Schwierigkeit, dass die Grenzen zwischen Todesurteil, Justizmord und schlichtem Mord fließend sein konnten. Ein Beispiel dafür sind die Hinrichtungen der polnischen Zwangsarbeiter Stefan Widla und Jan Kosnik am 2. September 1940 in Kirchbichl. Sie wurden verdächtigt, Beziehungen mit zwei Tirolerinnen, Annemarie Edenhauser und Hedwig Schendter, unterhalten zu haben. Sie wurden von der Gestapo verhört und der Fall nach Berlin gemeldet. Himmler ordnete persönlich ihre Hinrichtung an (siehe Horst Schreiber: „Liebesverbrechen“, Zwangsarbeit und Massenmord). Man kann schlecht von einem Justizmord sprechen, schließlich gab es nie ein Gerichtsverfahren. Mögliche Begriffe dafür wären vielleicht außergerichtliche Hinrichtung oder Lynchjustiz.
Neben den politisch motivierten Hinrichtungen für Handlungen, die nur in den Augen des NS-Regimes Verbrechen darstellten, verurteilten die Gerichte auch Personen, die angeklagt waren, Taten begangen zu haben, die wirklich kriminell waren. Aufgrund der Vernachlässigung rechtsstaatlicher Normen ist es aber schwer zu sagen, ob sie denn wirklich schuldig waren.
So verkündeten die Innsbrucker Nachrichten am 25. November 1942 stolz: „Schnelle und scharfe Justiz – Mörder eines Polizeiwachtmeisters am Tage der Tat zum Tode verurteilt“ Laut dem entsprechenden Bericht erstach der Verurteilte, Siegfried Leimgruber, den Polizisten Hermann Ortner bei seiner Flucht, als dieser in ins Gefängnis eskortieren sollte. Nach dem Bericht gab es keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Er mag durchaus schuldig gewesen sein, aber bei einem Todesurteil innerhalb von 24 Stunden nach der Tat muss wohl gefragt werden, ob das Sondergericht auch nur einen einzigen Zeugen anhörte, bevor man das Urteil sprach.
Das letzte Todesurteil des Sondergerichtes in Innsbruck, das sich in den Zeitungen finden lässt, wurde am 16. Juni 1944 vollstreckt. Hingerichtet wurde der 62-jährige Anton Rathgeber. Sein Verbrechen? Er hatte laut Anklage nach einem Bombenangriff an noch nicht aufgeräumten Schadenstellen geplündert.Die letzten Todesurteile eines Militärgerichts in Innsbruck wurden am 21. April 1945 vollstreckt. Ernst Federspiel und Walter Patzelt wurden wegen Fahnenflucht am Paschberg erschossen. (mehr dazu finden sie hier: https://desertieren.info/)
Auch sie waren jedoch nicht die letzten, die vom NS-Regime in Innsbruck ermordet wurden. Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, die Widerstand leisteten, oder die man beim Plündern nach Bombentreffern ertappte, bekamen kein Gerichtsverfahren – sie wurden an Ort und Stelle erschossen. Noch am Nachmittag des 3. Mai 1945 wurde ein polnischer Gärtnergehilfe für dieses Delikt nahe der Universtität erschossen. In der Nähe wurde auch eine 17-jährige Schülerin erschossen, lt. Polizeibericht war sie ein unbeteiligtes Opfer bei „wilden Schießereien nahe der Universität“. Am Abend dieses Tages zog die US-Army in der Stadt ein.
(Titelbild: Blick vom Paschberg auf Stift Wilten 1938, Signatur Ph-31094)