Die Säulen des Staates
Der Verwaltungsapparat der Habsburgermonarchie war ein riesiges Konstrukt, das bis in die hintersten Winkel des Reiches vordrang und feinst verästelt alle Lebensbereiche der Menschen verwaltete. Einen Eindruck davon vermittelt das jährlich erscheinende Hof- und Staatshandbuch (hier das Digitalisat des Jahres 1914 – die meisten übrigen sind aber ebenfalls digital verfügbar). Die rechtliche Stellung der Beamten und der Dienerschaft sowie deren Rechte und Pflichten waren in unterschiedlichen Gesetzen genau geregelt, zuletzt in der sogenannten Dienstpragmatik von 1914. Diese wirkte in ihren Grundsätzen jedoch noch bis in die Zweite Republik nach – unter anderem leitet sich der Begriff „Pragmatisierung“ von dieser ab.
An der Schnittstelle zwischen Staat und Gesellschaft angesiedelt, hatte die Beamtenschaft eine herausgehobene Stellung. Der Eintritt in diese Position wurde dabei in einem öffentlichen Akt dokumentiert, der Ablegung des Amtseides. Dies galt für sämtliche Beamte und Diener auf allen Ebenen der Verwaltung, vom Sektionschef in einem der Ministerien bis zu einem Diener in einer kleinen Amtsstube einer Dorfgemeinde. Im Titelbild sehen Sie den ersten Teil des Amts-Eides in der bis 1918 gültigen Fassung, der Rest folgt im folgenden Bild.

Die Angelobung ist auch heute noch üblich, allerdings ist die Formel nun deutlich kürzer und die Verweise auf den Gehorsam gegenüber dem Kaiser wurden natürlich ersetzt („Ich gelobe, daß ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“).
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Coml 1896/1)