Der Reichsnährstand (I.)
Der Reichsnährstand (RNSt) wurde am 13. September 1933 ins Leben gerufen. Ihm mussten zwangsweise alle Personen beitreten, die in der Landwirtschaft beschäftigt waren.
Die Organisation war dabei nicht einfach eine nationalsozialistische Version einer Landwirtschaftskammer. Ihr Oberhaupt, der „Reichsbauernführer“ Walther Darré (1895–1953) war gleichzeitig der Reichminister für Ernährung und Landwirtschaft. Der RNSt konnte gesetzlich bindende Verordnungen erlassen und auch Strafen bis zu 100.000 Reichsmark (ca. 700.000 Euro) verhängen, seine Beamen waren gleichgestellt mit den „Reichsbeamten“ des Staates – es handelte sich somit fast um ein eigenes Ministerium. Des Weiteren verfügte er über eigene Gerichte, gegen deren Urteile nur vor dem Reichsgericht, dem obersten Gerichtshof, Berufung eingelegt werden konnte.
Dem „Reichsbauernführer“ unterstanden das Stabs- und das Verwaltungsamt. Ersteres diente als beratendes Organ für das Oberhaupt, letzteres war, dem Namen entsprechend, das eigentliche Verwaltungsorgan. Die ideologische Mission des RNSt zeigte sich bereits an den Abteilungsnamen des Stabsamtes, so fand sich dort die Abteilung „für Blutsfragen des deutschen Bauerntums“. Das Verwaltungsamt war neben den Funktionen der ehemaligen Landwirtschaftskammern auch für Propaganda (alias „geistige und seelische Förderung“) und „Brauchtumspflege“ zuständig.
Literatur: Andreas Dornheim, Rasse, Raum und Autarkie, Sachverständigengutachten zur Rolle des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der NS-Zeit, Bamberg 2006.
(Ausschnitt einer Postkarte mit Werbung für die 4. Reichsnährstands-Ausstellung 1937, Signatur sommer 9_133)
Mensch, damals war schon alles durchonanisiert, gell ? Schramm, schramm, schramm tarata tamm…
Wenn i des les, werd i müd, i glaub i mach ma no a Senfbrot und dann – im mindestens 10 cm hohen Stechschritt ins Bett ! Schramm, schramm, schramm tarata tamm…
Zuerst hab ich „Etab!“ gedacht.
Solche Dinge aufzuzeigen wäre viel wichtiger um dem murrenden Volk als warnendes Beispiel zu dienen. Grad jetzt zu Zeiten der bäuerlichen Demokratierettung. Da sitzen sie auf ihren dicken Traktoren, unbehelligt, und denken nicht daran, wie es in der Nicht-Demokratie zuginge. Gesetzliche Knebelparagrafen und – hoho! – Strafen bis zu 700.000 €. Und wenn einem das Nachbarhöfl so gefallen hat, hat man am Ende mit einer Denunzierung nachhelfen können, es reinvölkisch „verwalten“ zu dürfen. Also lieber Pappen halten.
Direktiven, Kontrolle und harte Strafen sind ohnehin typischer Teil des Nationalsozialismus. Rechtsrechte strafen gerne.