Ein feuerfestes Dach über dem Kopf
Am 27. August 1841 brach kurz vor Mitternacht in Innsbruck ein schwerer Brand bei der alten Fleischbank am Innrain aus, der nur durch den mutigen Einsatz der Löschmannschaften unter Kontrolle gebracht werden konnte.
Just an diesem Tag war auch gerade eine Circulare des k.k. Landesguberniums veröffentlich worden, welche die bereits mehrfach ergangenen Verordnungen zur Verwendung feuerfester Materialien für Dächer in Erinnerung rief. Im März des folgenden Jahres wurde eine ähnliche Verordnung veröffentlicht, mit direktem Verweis auf den erwähnten Brand. Neue Dächer durften ausschließlich aus Kupfer, Messing, Zink, Eisen, Ziegeln, Stein oder Lehm (Lehm und Ziegel wurden separat aufgeführt, weil mit Lehmdächern ungebrannter Lehm gemeint war) bestehen.
Die Verordnungen, die nicht nur für Innsbruck, sondern auch die damals noch eigenständigen Gemeinden Wilten, Hötting und Pradl galten, schrieben weiterhin vor, dass alte Dächer aus Holzschindeln nicht mehr ohne besondere Genehmigung ausgebessert werden durften – wollte man das Dach sanieren, dann musste es feuerfest sein. Hatte die Verordnung vom Tag des Brandes noch Ausbesserungen an Holzdächern in Ausnahmefällen erlaubt, wurden sie durch die spätere (März 1842) völlig verboten. Durch Letztere wurden auch noch weitere Vorschriften hinzugefügt, etwa dass zwischen Häusern auch eine Feuermauer zu bestehen habe.
Strafen drohten dabei nicht nur Hausbesitzern und -verwaltern, sondern auch Handwerkern, welche unerlaubte Verbesserungen ausführten. Hatte man Sorgen bezüglich der Statik eines Gebäudes, dessen Dach neu gedeckt werden sollte, war ein Ansuchen an die Baukommission des Magistrats (bzw. des Landgerichts Wilten im Falle der umliegenden Gemeinden) zu stellen, welches ein Gutachten für die Behörde erstellte.
(Signatur VO-1974)