Auge um Auge (VII.)
Zum ersten standrechtlichen Prozess kam es bereits Mitte Dezember 1933. Angeklagt war ein 26-jähriger Bauer, der gestanden hatte, seine schwangere Partnerin erstochen zu haben, da sie seiner Hochzeit mit einer wohlhabenderen Partie im Wege stand. Aufgrund des Geständnisses gab es im Vorfeld wenig Zweifel am Urteil des Sondergerichts. Dieses verurteilte ihn auch wie erwartet zu Tode. Unerwartet kam hingegen die Begnadigung durch den Bundespräsidenten Wilhelm Miklas. Dieser hielt am Tage des Urteils gerade anlässlich der Eröffnung eines Teils der Tauernbahn eine Rede in Bad Gastein. Die Bahn wurde durch aus Wasserkraft gewonnener Elektrizität betrieben, was Miklas zu einem Vergleich zwischen der Zähmung der Naturgewalten zum Nutzen der Menschheit und der Zähmung der stürmischen Regungen im menschlichen Gemüt selbst verleitete. Die Innsbrucker Nachrichten vermuteten, dass er versuchte, diesen Geist durch die Begnadigung zu unterstreichen. Das Blatt betonte seine „Achtung vor dem Willen und der Gesinnung des Staatsoberhauptes“, kam jedoch nicht umhin, die Entscheidung deutlich zu kritisieren. Besonders problematisch sei der Präzedenzfall, den man hiermit beim ersten standrechtlichen Prozess geschaffen hatte: Wer würde glauben, dass jemand für die Beschädigung einer Stromleitung hingerichtet werden würde, nachdem der Mörder einer schwangeren Frau begnadigt worden war?
Tatsächlich war die Begnadigung jedoch nicht einer Laune des Präsidenten entsprungen, sondern sie war von Justizminister Schuschnigg beantragt worden, wie dies verfassungsrechtlich vorgesehen war. Er verteidigte sie damit, dass der Verurteilte gestanden hatte und auch der Staatsanwalt dafür plädiert habe. Miklas scheint ein prinzipieller Gegner der Todesstrafe gewesen sein – die wirkliche Entscheidung dürfte demnach beim Justizministerium gelgen sein, in dessen Ermessen es lag, das notwendige Gesuch zu stellen.
Am 23. Dezember veröffentlichen die österreichischen Bischöfe einen Hirtenbrief, welcher die Todesstrafe zur „Hintanhaltung […] politischer Gewalttaten“ billigte. Dieser Sanctus war nicht unbedeutend, denn die katholische Kirche hatte ein gespanntes Verhältnis zur Todesstrafe (mittlerweile lehnt sie sie explizit in allen Fällen ab). Mitglieder der Vaterländischen Front betonten immer wieder, dass sie als „gute Katholiken“ die Todesstrafe keineswegs als ideal, lediglich als ein vorübergehendes, notwendiges Übel sehen würden.
Das Problem des Präzedenzfalles sollte noch ein Nachspiel haben. Als im Januar 1934 in Graz ein Brandstifter als nächster Angeklagter vor dem Sondergericht stand, wurde ihm keine Gnade zu Teil – das Justizministerium hatte trotz des Gesuches des Verteidigers keinen Antrag gestellt. Da die Tat kein Todesopfer zur Folger hatte, lag der Verdacht nahe, dass man der Ansicht war, nun ein Exempel statuieren zu müssen, da sonst die erhoffte abschreckende Wirkung der Todesstrafe ausbleiben würde.
(Bundespräsident Wilhelm Miklas bei der Landesgedenkfeier in Innsbruck 1934, Signatur Ph-18335)