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Löhne Für Chirurgen Und Büchsenmacher

Löhne für Chirurgen und Büchsenmacher

Die hier zusehende Verordnung diente zum einen der Requirierung von Vorspannwägen für die Landmiliz. Dabei wurde explizit darauf hingewiesen, dass Offiziere ihre privaten Besitztümer nicht dort aufladen durften, denn das Gepäck eines Offiziers konnte zu dieser Zeit ein beachtliches Ausmaß erreichen.

Zum anderen wurden darin die Löhne für verschiedene Ränge und Berufe in der Armee festgelegt. Unterhalb der Offiziersränge war der Chirurg mit einem Gulden täglich mit Abstand am besten bezahlt. Der Nächste war interessanterweise der Trompeter mit 45 Kronen, ihm folgten der Kompanieschreiber, der Büchsenmacher und der Feldwebel mit 42 Kronen. Ein Korporal musste sich mit 36 Kronen begnügen, und schließlich der gemeine Soldat, sowie der Zimmermann und der Tambour (der Trommler) mit 30 Kronen. Weshalb der arme Trommler so viel weniger wie der Trompeter verdiente, wird dabei nicht erklärt.

Tiroler Standschützen, die sich bereiterklärten, freiwillig außerhalb der Landesgrenzen zu dienen (wozu man sie ja nicht verpflichten konnte), wurden zusätzliche 6 Kronen pro Tag in Aussicht gestellt.

(Signatur VO-1883_1)

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