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Ein Hofmaler Bei Der Feuerwehr

Ein Hofmaler bei der Feuerwehr

Im Laufe der Jahrhunderte kam es Innsbruck immer wieder zu Großbränden, so etwa am 19. September 1340. An diesem Tag brach in Wilten ein Feuer aus, das – angefacht durch einen starken Wind – bald auf die Stadt übergriff und u.a. die St. Jakobs-Pfarrkirche zerstörte. Zwar traf bereits Graf Meinhard II. von Tirol nach dem verheerenden Stadtbrand vom 4. April 1292 erste Vorkehrungen, um das Löschwesen zu verbessern, aber erst die Tiroler Landesordnungen im 16. Jahrhundert führten erste allgemeine Regeln für die Brandbekämpfung ein. Die Landesordnungen teilten alle Städte, Märkte und Gerichte in Viertel ein, an deren Spitze ein oder zwei Viertelmeister standen, die u.a. auch die Brandbekämpfung in ihrem Viertel leiten sollten. Auch wurden die Städte und Dörfer dazu angehalten, genaue Instruktionen für den Brandfall zu erlassen, sodass jeder Bewohner wisse, was er im Ernstfall zu tun habe. Von der Pflicht zur Hilfeleistung war niemand ausgenommen.

Innsbruck wurde in sieben Viertel eingeteilt, wovon vier auf die heutige Altstadt entfielen (benannt nach den jeweiligen Stadttoren). Die Silbergasse, Anpruggen und die Vorstadt bildeten jeweils ein eigenes Viertel und bei uns im Stadtarchiv haben sich einige, wenige Feuerordnungen für diese Viertel erhalten, darunter die oben abgebildete.

Sie wurde wohl zwischen 1528 und 1540 für die Vorstadt erlassen und legte die allgemeinen und individuellen Pflichten der Vorstadtbewohner fest. So mussten etwa die beiden Viertelmeister Jacob Rampeck und Jacob Riedel im Brandfall „mit den schlüsseln zum layttern [Leitern] und haggen am Spittalthor lauffen, dis aufsperren“, die Leitern und Haken an die dazu eingeteilen Bewohner ausgeben und sie damit zum Feuer schicken. Die Ordnung legte fest, dass jeder Bewohner „alezeit berait willig“ mit einem Eimer zum Feuer laufen solle, sofern er nicht in dieser Verordnung namentlich genannt und mit einer konkreten Aufgabe betraut wurde. Zu den allgemeinen Vorschriften zählte auch, dass jeder Bewohner der Vorstadt während der Nächte zwei Eimmer mit Wasser in seiner Behausung haben müsse und, dass jeder Bewohner seinem Viertelmeister oder Hauptmann auch ja Gehorsam leiste, um hier nur zwei Bestimmungen zu nennen.

Und dann gab es noch eine ganze Reihe von individuellen Vorschriften. So war etwa der Schlosser Christof Gassler verpflichtet „mit ainem haggen und schaff zum fewer“ zu eilen, während Peter Walch „mit zweyen schäffen zum fewer“ ausrücken musste. Der Plattner Hans Wagner wiederum musste im Brandfall „zue layttern und haggen peym Spittal und damit zum fewer“.

Auch der berühmte Hofmaler Jörg Kölder (1465/70-1540) wird in dieser Feuerordnung für die Vorstadt namentlich erwähnt. Im Brandfall hatte er sich „selbs mit seiner weer zum hauptman aufs plaz [zu begeben] und ainem ehalten [?] mit zwayen schäffen zum fewer“ zu schicken.

(StAI, Akt-276)

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare
  1. Dieses altehrwürdige Dokument ist in der Tat eine sehr spannende Quelle.

    Interessant ist auch, dass ursprünglich Hanns von Wört und Ulrich Mullner als Viertelmeister in der Vorstadt eingetragen sind. Diese Namen wurden von späterer Hand durchgestrichen und mit „Jacob Rampeck“ und „Jacob Riedel Vaser“ – ein Fasser/Fassbinder? – überschrieben. Die Feuerordnung wurde wohl nach einem Amtswechsel der Viertelmeister auf den aktuellen Stand gebracht.

    Statt „Rampert“ wie im Beitragstext, würde ich den Namen eher als „Rampeck“ transkribieren.

    1. Vielen Dank fürs genaue Hinschauen! Ich hab mir den fraglichen Nachnamen nochmals angesehen und stimme Ihnen zu. Habe es oben nun auch von „Rampert“ auf „Rampeck“ ausgebessert.

  2. Sehr wahrscheinlich heißt es Jacob Rampeck oder Rainpeck. Laut Konrad Fischnalers Innsbrucker Chroniker gehörte das Haus Maria-Theresien-Straße 17 im Jahre 1512 einem Jacob Rainpeck, der mit dem späteren Viertelmeister in der Feuerordnung identisch sein könnte.

    1. Das könnte zeitlich hinkommen, ich würde aber dennoch zur Lesart „Rampeck“ tendieren, zumal bei „Riedel“ der i-Punkt einen kleinen, noch oben gewölbten Bogen beschreibt. Aber die Eigennamen haben es immer in sich 🙂

  3. Die Erwähnung des Hofmalers Jörg Kölderer in dieser Feuerordnung ist jedenfalls ziemlich sensationell. In Konrad Fischnalers Innsbrucker Chronik wird diese Feuerordnung im Kapitel über das Feuerlöschwesen gar nicht erwähnt. Sie scheint in der Literatur möglicherweise noch völlig unbekannt zu sein.

    Die betreffende Stelle „und ainem behalten [?] mit zwayen schäffen zum fewer“ ist statt „behalten“ sicherlich als „Ehalten“ zu transkribieren. Ehalten ist ein mittelhochdeutsches Wort für Gesinde oder Dienstboten. Jörg Kölderer hatte sich also zum Platz zu begeben und einer seiner Ehalten bzw. Dienstboten zum Feuer.

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