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Der Stadtschreiber

Der Stadtschreiber

Ähnlich wie das Amt des Gerichtsdieners ist auch das des Stadtschreibers relativ selbsterklärend. Es war seine Aufgabe, den Sitzungen des Rates beizuwohnen und die Verhandlungen sowie v.a. die Beschlüsse schriftlich festzuhalten. Basierend auf diesen Beschlüssen fertige er Bescheide aus, ebenso verfasste er Berichte und Gutachten im Namen des Rates. Ebenso verwaltete er dessen Korrespondenz. In der Regel hatte er auch Assistenten, die Kopien der ausgehenden Schreiben anfertigten, Protokolle für den Rat durfte jedoch nur er selbst verfassen. War er verhindert, fiel diese Aufgabe einem der Ratsbürger zu.

Nun klingen diese Aufgaben bereits, als könnten sie den Arbeitstag eines Mannes durchaus füllen, aber zusätzlich dazu war der Stadtschreiber auch der Schreiber des Gerichtes. Darüber hinaus verwaltete er auch in der Regel die Urbare des Stadtspitals und der Kirche zu St. Jakob (im Stadtarchiv finden sich Urbare von St. Jakob die entweder von einem Stadtschreiber verfasst oder überarbeitet wurden). Man kann sich somit denken, dass er ein recht beträchtliches Arbeitspensum zu bewältigen hatte und eine sehr wichtige Rolle einnahm. Es überrascht daher nicht, dass in Anbetracht der Bedeutung des Amtes potentielle Kandidaten entweder bereits Bürger der Stadt sein mussten, oder alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen, so dass sie zu Beginn ihres Dienstes als solche aufgenommen werden konnten. Er wurde durch Beschluss des Rates zu seinem Amt bestellt und übte es auf unbefristete Zeit aus – meist dienten die Innsbrucker Schreiber der Stadt bis zu ihrem Tod.

Dem Stadtschreiber war es verboten, andere Berufe neben diesem Amt auszuüben – nicht, dass das in Anbetracht seiner zahlreichen Aufgaben eine sonderlich große Versuchung gewesen sein dürfte. Manchmal wurden ihm aber andere Verpflichtungen auferlegt. So erging es zu Beginn des 17. Jahrhunderts dem Schreiber Atlmayr, der vom Landesfürsten (Leopold V.) nach Mailand beordert wurde um dort als Finanzexperte seiner Delegation zu fungieren. Als Leopold ihn ein paar Jahre später noch einmal beschlagnahmen wollte, setzte sich der Rat entschieden zu Wehr und beschwerte sich, dass die Amtsgeschäfte der Stadt bereits durch seine erste Abwesenheit in Verzug geraten waren – ob sie mit ihrem Widerstand Erfolg hatten, wissen wir leider nicht.

(Verkaufsbrief für das Haus Hofgasse 5, welches der Hofgoldschmied und Ratsbürger Philipp Kuprian für 800 Gulden an Andreas Pranger verkauft; einer der Zeugen und vermutlich auch der Aussteller der Urkunde ist der damalige Stadtschreiber Benedikt Schluderpacher; U-3231)

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. Wahrscheinlich ein ehrenvolles Amt als Vorläufer des heutigen „Schriftführers“ in diversen Gremien/Vereinen. Der Schriftführer ist auch heute noch ein ehrenvolles Amt, weil wenn der Schriftführer was fragt, muss ma immer sagen: „Jawoll mein Schriftführer !“

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