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Der Billiardtischstreit

Der Billiardtischstreit

Nicht nur Verträge oder rechtliche Dinge kann man in Akten finden auch kurioses schleicht sich dort immer wieder ein. 1715 kam es zu einer Auseinandersetzung aufgrund eines ganz bestimmten Spieles.

Martin Castner, vom Beruf Billiardmeister, wurde von der Hofkammer die Erlaubnis gegeben sich zwei Billiardtische zuzulegen und diese auch aufzubauen. Wo dies geschah geht aus dem Akt leider nicht hervor. Vermutlich hatte er als Billiardmeister ein Lokal oder ein derartiges Geschäft. Dass man für die Errichtung eines Billiardtisch Anno 1715 wohl eine Genehmigung brauchte ist nicht minder interessant. Vermutlich waren die Tische ein seltenes und damit wertvolles Gut.

Ganz im Gegenteil zu Herrn Castner wurde Johann Josef Wolff, der Hofballmeister war, das Aufstellen derartiger Tische untersagt.

Schließlich kam man wohl zu einer Lösung, ein Zwischenakt fehlt leider. Herr Wolff sollte, um auch in den Genuss eines Billiardspieles für sich oder auch andere zu kommen, einen Tag einfach einen Tisch des Herrn Castner ausleihen und bei sich aufbauen.

Wie der wahrscheinlich sehr schwere Tisch einmal in der Woche durch die Stadt transportiert wurde ist eine Frage für einen anderen Beitrag.

Leider ist der Akt mit den Jahren ein wenig feucht geworden was man leider auch an dem Bild oben erkennen kann.

Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Akt 266, Karton 1304.

(Katharina Wehl)

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. Na, vielleicht war es ja keine so große Distanz zwischen Castner und Wolff. Wo hauste denn so ein Hofballmeister? Womöglich sogar nebenan. Obwohl der Transport eines zerlegten Billardtisches ein ordentliches Stück Arbeit war, damals (grade gelesen, nix wissen, aber googeln) war noch eine Holzplatte anstelle der heute üblichen Schieferplatte eingebaut. Die Innsbrucker dachten vielleicht an einen normalen Möbeltransport.

    Bleibt noch zu rätseln, wie man auf diese verquere Lösung gekommen ist. Vermutlich stritten sich die Juristen, ob man Billardkugeln zu den Bällen zählen kann und dies auch auf Bälle in Form von Tanzereignissen ausdehnbar sei, weswegen ein Hofballmeister als Meister vom Fach zu bezeichnen wäre. Typisch Österreich? Das könnte die Erklärung sein. Da muß auch heute noch a l l e s genehmigt werden, muß auch noch die Prüfziffer stimmen und eine Richtlinie existieren, die alle Beteiligten jeglicher Verantwortung enthebt. Die Frage „gefördertes Sportgerät (ÖVP, FPÖ, Neos) oder luxusbesteuertes Möbel (politischer Rest)?“ würde die Politik und die Leserbriefschreiber in zwei polarisierte Gruppen zerfallen lassen. Chaos und Untergang der Republik.

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