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Der Bilderblog aus dem Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck
Auge Um Auge (V.)

Auge um Auge (V.)

Wie auch in Großbritannien wurde die Todesstrafe in der Donaumonarchie trotz der lebhaften öffentlichen Debatten damals nicht abgeschafft. Die Hinrichtung vom 2. April 1879 blieb auch nicht die letzte in Innsbruck. Tatsächlich überlebte die Todesstrafe knapp sogar die Monarchie selbst. Erst im April 1919 wurde sie durch die Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich im „ordentlichen Verfahren“ abgeschafft. Sie blieb allerdings Teil des sogenannten Standrechts; das bedeutete, dass sie während eines Ausnahmezustands noch Anwendung finden konnte.

Dazu kam es im November 1933, als sich Engelbert Dollfuß „im Einvernehmen mit dem Justizminister entschloss“, das standrechtliche Verfahren für „Mord, Brandlegung und öffentliche Gewalttätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigentums“ einzuführen. Am Ende dieser ohnehin schon verfassungsrechtlich kreativen Verordnung, fand sich noch ein interessanter Zusatz, der diese Ausnahmeregelung noch bedeutend erweiterte:

Dies wird mit dem Beifügen kundgemacht, dass jeder, der sich nach dieser Kundmachung eines der angeführten Verbrechen oder der Aufreizung hierzu oder der Teilnahme daran schuldig macht, standrechtlich gerichtet und mit dem Tode bestraf würde.

(Bundeskanzler Engelbert Dollfuß – ausnahmsweise in zivil statt in Uniform, Signatur Ph-Dig-401)

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