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Der Bilderblog aus dem Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck
Richard Steidle (XXXIII.)

Richard Steidle (XXXIII.)

Zwei Monate nach der Kundgebung in Wiener Neustadt wagte sich die Heimwehr schließlich in die Bundeshauptstadt vor. Das Bild dieser Veranstaltung wurde in den Zeitungen je nach politischer Ausrichtung sehr unterschiedlich gezeichnet. „Die Eroberung Wiens ist jämmerlich missglückt“, schrieb Der Abend; in der Ostdeutschen Rundschau hingegen war zu lesen „Überwältigender Verlauf der ersten Wiener Versammlung Dr. Steidles“. Die Schätzungen der Teilnehmerzahl lagen zwischen 2.000 und 5.000, je nachdem ob man den Veranstaltern wohl gesonnen war oder nicht. Ebenso unterschiedlich wurden die Zwischenrufe während Steidles Rede festgehalten. Während im ersteren Blatt zu lesen war, das auf die Ausführungen zur politischen Unterwanderung der Staatsorgane der Ruf „Saujuden!“ ertönte, notierte an dieser Stelle letztere Zeitung nur „Zustimmung“. Die Arbeiter Zeitung sprach ebenfalls von stetigen antisemitischen Zwischenrufen, die Innsbrucker Nachrichten berichteten wiederum nur von „stürmischen Beifallsrufen“. Steidle schloss seine Rede jedenfalls mit einer Deklaration zu den Zielen der Heimwehr und einer kämpferischen Ansage an die Sozialdemokraten:

Die Stärkung der Staatsautorität auf nationaler Grundlage und die Herstellung einer wirklichen Demokratie. Wenn die Sozialdemokraten von innerer Abrüstung sprechen, so sagen wir: Keine Atempause bis zum Endkampf in Wien!

Eine anderes prominentes politisches Tagesthema war 1928 das Mietengesetz. Das Gesetz war 1922 verabschiedet worden, um die nach dem Krieg massiv gestiegenen Mieten zu deckeln und Mieter vor unbegründeten Kündigungen zu schützen. Bereits 1925 war es abgeändert und neue Wohnungen von den festgesetzten Höchstmieten ausgenommen worden. Die Landesregierungen von Vorarlberg und der Steiermark argumentierten, das Gesetz sei verfassungswidrig, da es das freie Recht auf Eigentum und die Gleichheit der Bürger nicht achte. Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage jedoch zurück, zum großen Verdruss des Verbandes der Hausbesitzer. Mitglieder des Verbandes pfiffen die Richter bei der Verkündung des Urteils im Gerichtssaal aus und es war der Ruf zu hören „Nur Steidle kann uns helfen!“

Steidle wies aber entschieden zurück, dass sich die Heimwehr mit dem Mietengesetz auch nur befasst habe, dabei handele es sich um wirtschaftliche Fragen, in die sie sich nicht einmischen wolle. Bei allen Behauptungen, dass dem anders sei, handele es sich nur um Versuche, die Heimwehr als Feind der Mieter zu zeichnen.

(Titelbild – Zeichnung Steidles bei seiner Rede in den Wiener Sophiensälen, abgedruckt im Neuigkeits-Welt-Blatt am 19.12.1928)

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