Verordnung von 1809
Nach dem Frieden von Schönbrunn (14. Oktober 1809) und dem Sieg bayrischer und französischer Truppen in der Vierten Schlacht am Bergisel (1. November 1809) erließ Eugène de Beauharnais (1781–1824) die hier zu sehende Verordnung. Eugène war ein Sohn Josephines aus ihrer ersten Ehe und damit Napoleons Stiefsohn. Napoleon adoptierte ihn und machte ihn zum Vizekönig von Italien.
Durch die Verordnung, erlassen am 12. November, wurde sowohl das Tragen wie auch das Verstecken von Waffen unter Androhung der Todesstrafe verboten, gültig ab 5 Tagen nach der Veröffentlichung. Gleichzeitig wurden die französischen Truppen angewiesen, die Tiroler, welche ihre Waffen niedergelegt hatten, unter ihren Schutz zu nehmen. Die Verordnung wurde in deutscher und italienischer Sprache veröffentlicht.
Es gab noch vereinzelte Gefechte nach der Veröffentlichung, aber bis zum Ende des Jahres waren die letzten Reste des Widerstands niedergeschlagen. Als Vizekönig von Italien wäre die Entscheidung über das Schicksal des in Mantua inhaftierten Andreas Hofer eigentlich Eugène zugefallen, aber Napoleon ordnete persönlich seine Hinrichtung an.
(Signatur VO-1895_01)