Wenn Bürger Wacheschieben …
… dann gibt es mitunter „viel Stoff zum Lachen“, wie der Rechtspraktikant Anton Knoflach (1783-1842) in seinem Tagebuch feststellte. Um nach den Ausschreitungen und Plünderungen in Innsbruck, die auf die militärischen Erfolge der Tiroler Landesverteidiger gegen die bayerisch-französischen Truppen folgten, die Ruhe und Ordnung wiederherzustellen, begann Andreas Hofer (1767-1810) noch am 15. August 1809 mit der Organisation eines Wachdienstes in der Stadt. Acht Tage später forderte er den Stadtmagistrat auf, die Bürgergarde wiederherzustellen und diese mit der Stadtwache zu betrauen. „Von der Pflicht, Wache zu stehen, ist in der Stadt niemand ausgenommen“, notierte Knoflach in sein Tagebuch.
Allerdings dürften Disziplin und Dienstauffassung der Innsbrucker Bürger mitunter zu wünschen übriggelassen haben. Dies legen nicht nur Knoflachs Aufzeichnungen nahe, sondern auch die „Wacht-Verhaltung“, die der k. k. Platzhauptmann Viktor Freiherr von Lochau (1765-1841) am 20. September 1809 erließ. Dort lesen wir u.a.:
Der Mißbrauch sich öfters, und größtentheils ohne Vorwissen des Wachtcommandantens von der Wache zu entfernen, ist allezeit, besonders zur Nachtzeit, auf das schärfste zu ahnden, und bey wiederholten Falle mit Arrest zu bestrafen; denn wer kann die Auftritte vorhinein bestimmen, die sich in dieser Zwischenzeit ereignen können? – und wenn die Mannschaft fehlt, mit was soll man Ordnung erzwecken? […]
Das ungebührliche Saufen auf den Wachtzimmern wird jedesmal auf das strengste bestraft; denn der betrunkene Mann ist zu jedem Dienste untauglich, und es kann ihm um so weniger die Sicherheit seines Postens anvertraut werden; als wohingegen ein nüchternes und bescheidenes Betragen jedem empfehlen; und der ganzen Wache Ehre machen wird. Daher wird der rechtschaffene Bürgersoldat nie, wenn er auf den Posten steht, mit andern plaudern, oder Kreise von unnützen Gesellschaftern um sich versammeln, weil es wider den Anstand, und wider die Pflicht seines Dienstes ist, er wird aber auch um so weniger mit seinem geladenen Gewehr tändeln, weil solches nicht nur unanständig, sondern sowohl für sich, als auch für andere sehr nachtheilig werden könnte.
Das Examinieren der Fremden auf der Brückenwache muß mit der größten Höflichkeit und Vorsicht geschehen. Der Name des Fremden, dessen Charakter oder Charge, der Ort, wo er herkömmt [sic], und wo er hinzureisen Willens ist, der Aufenthaltsort, oder das Wirthshaus allhier, wo er sich einzulogiren gedenckt [sic], müssen vor dem Wachtcommandanten genau aufgezeichnet und bey dem Rapport übergeben werden.
Die Patrouillen, welche abgeschickt werden, um in den Wirthshäusern Feyerabend zu gebiethen, oder nachzusehen, ob die Schildwachen ihre gehörige Schuldigkeit thun […] haben mit Höflichkeit, ohne Brutalität diesen Dienst unter möglichster Stille zu verrichten, und nicht geflissentlich Händel zu suchen, denn bey dem sonst gewöhnlichen Lärm würde selbst diese eine eigene Wache zu ihrer Zurechtweisung bedürfen […].
[…]
Überhaupt wird genaue Subordination, männliches Betragen, und gutes Einverständnis bestens empfohlen, damit der Wache jedesmal das verdiente Lob und gebührende Achtung zu theil werde“, so der Platzkommandant. Bei diesen Zuständen fühlt man sich an die „Abenteuer des braven Soldaten Schwejk“ erinnert. Immerhin – die Instruktionen dürften ihre Wirkung nicht verfehlt haben; zumindest finden sich in den Akten keine weiteren Klagen über das Verhalten der Bürgergarde.
Mehr über die wechsevollen Ereignisse des Jahres 1809 und das Verhältnis des Sandwirts zur Innsbruck Stadtpolitik erfahren Sie in unserer neuesten Publikation: Matthias Egger / Andreas Oberhofer, Machen Sie also Mittel oder ich gehe. Andreas Hofer und die Innsbrucker Stadtpolitik im Jahr 1809, Innsbruck-Wien 2022.
(StAI, Militär 1809, o. Zl. Wacht-Verhaltung, 20.09.1809 / Titelfoto: StAI, Andreas Hofer ordnet die Aufstellung der Bürgergarde an, Fotograf: Johannes Plattner)