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War Es Ein Versuchter Mord Oder Doch Eine Affekthandlung?

War es ein versuchter Mord oder doch eine Affekthandlung?

In der Nacht vom 7. zum 8. Juli 1950 ereignete sich in der Claudia-Straße 14 in Innsbruck eine Familientragödie. Hermine Rueff verletzte ihren Ehemann Max mit einem Bügeleisen und einem Messer schwer. Nach der Gewalttat, an die sie sich angeblich überhaupt nicht erinnern konnte, wurde sie in die Psychiatrie in Hall gebracht. Ein dreiviertel Jahr später, am 14. März 1951, musste sie sich am Landesgericht Innsbruck vor einem Schwurgericht wegen versuchten „meuchlerischen Gattenmordes“ verantworten. Die Tiroler Tageszeitung vom 15. März 1951 berichtete über den Prozess und den genauen Tathergang: „Abgespielt hat sich die Tat […] in der Nacht vom 7. zum 8. Juli 1950, kurz nach 1 Uhr. Um diese Zeit hörten zwei angeheiterte Studenten aus einem Parterrefenster des Hauses Claudiastraße 14 Hilferufe. Als sie nachsehen gingen, was los sei, erklärte ihnen eine Frau am Fenster, daß ihr Mann nur so schwer träume. Trotzdem machten die beiden Studenten einen Wachmann aufmerksam, der ebenfalls zu dem Fenster hinging, aber nur sah, wie eine Frau im Nachthemd die Vorhänge schloß. Zehn Minuten später stürzte aus dem Haustore eine Frau in blutbespritztem Nachthemd und hinter ihr ein Mann in blutüberströmtem Pyjama. Der Wachmann konnte die flüchtende Frau einholen und brachte sie mit dem Mann zur Wachstube auf dem Haydnplatz, von wo der Mann in die chirurgische, die Frau aber in die Nervenklinik gebracht wurde.“

Beim Prozess schilderte der Ehemann den Tathergang folgendermaßen: „Er sei gegen 1 Uhr aufgewacht, als er einen Stich im Rücken spürte. beim Umdrehen habe er dann noch zwei Stiche in die linke Brustseite erhalten, dann seine Frau erkannt und gerufen: „Mimi, was tust du!“ Seine Frau habe aber nur etwas gemurmelt, auf seine Hilferufe hin das Fenster geschlossen, ihm Pölster vor den Mund gehalten und mit einem Bügeleisen auf den Kopf geschlagen. Als sie dann rief, „So, nun wirst du wohl kaputt sein…!“ und etwas vom Anzünden der Wohnung sprach, habe er sich mit letzter Kraft aufgerafft. Daraufhin habe ihm seine Frau frische Wäsche gegeben und mit ihr zur Klinik gehen wollen. Da ihm aber übel wurde, habe er sie gepackt und mit auf die Straße geschleppt.“

Frau Rueff blieb auch vor Gericht bei der Aussage, dass sie sich an nichts erinnern könne und plädierte auf „nicht schuldig“. Einen Brief, den sie zuvor mit ihrem Geständnis an die Staatsanwaltschaft geschickt hatte, habe sie nur geschrieben, um aus der Psychiatrie entlassen zu werden. Sie gab weiters an, dass es in der Ehe häufig Streit gab und dass ihr Ehemann ihr immer wieder Grund zur Eifersucht gab. Auch an besagtem Abend hätten sie sich gezankt, seien dann aber friedlich schlafen gegangen. Sie sei erst zu sich gekommen, als ihr Mann blutüberströmt vor ihr stand.

Herr Rueff versicherte, er habe seine Frau immer gut behandelt und er könne sich ihre Attacke auf ihn nicht erklären. Im weiteren Verlauf der Verhandlung begannen aber er und Frau Rueff dann sogar vor Gericht zu streiten, was nicht unbedingt auf eine harmonische Beziehung schließen ließ. Während des Prozesses kamen verschiedene Gutachter zu Wort: Besonders interessant ist die Aussage des psychiatrischen Gutachters, der angab, „daß selten ein Fall psychiatrisch so genau untersucht worden sei, wie der vorliegende. Frau Rueff sei psychopathisch veranlagt, von Grund auf nervös und reizbar, übertrieben mißtrauisch und abnorm eifersüchtig. Zweifellos wäre ihre freie Willensbildung zur kritischen Zeit durch eine krankhafte Reaktion stark beeinträchtigt gewesen. Obwohl keine objektiven Zeichen für eine totale Sinnesverwirrung am 7. Juli vorlägen, könnte eine solche doch in keiner Weise ausgeschlossen werden. Die entscheidende Frage, ob Frau Rueff in völliger Sinnesverwirrung gehandelt habe, könne nicht der Psychiater, sondern nur das Gericht auf Grund der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Angeklagten entscheiden.“

Der Staatsanwalt plädierte auf Schuldspruch, der Verteidiger der Angeklagten auf Freispruch. Daraufhin zogen sich die Geschworenen zu ihren Beratungen zurück. Ihr Urteil wurde gegen 21.00 Uhr verkündet: „Die Frage, ob Hermine Rueff des versuchten meuchlerischen Gattenmordes schuldig sei, war von den Geschworenen einstimmig bejaht, die Zusatzfrage, ob Hermine Rueff in völliger oder teilweiser Sinnesverwirrung gehandelt habe, mit fünf zu drei Stimmen verneint. Auf Grund dieses Spruches verkündete das Gericht folgendes Urteil: Hermine Rueff ist des versuchten meuchlerischen Gattenmordes schuldig und wird hiefür unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes zu vier Jahren schweren Kerkers verurteilt.“

Hermine Rueff kam ins Gefängnis, doch bereits einige Monate später sorgte sie wieder für Aufsehen, als ihr am 23. Juli 1951 die Flucht aus der Strafanstalt Garsten gelang. In der Volkszeitung, Sozialistisches Tagblatt für Tirol vom 26. Juli 1951 erschien unter dem Titel „Entsprungen“ ein kurzer Artikel, der über die Flucht Hermine Rueffs berichtete: „Die am 14. März 1951 von einem Innsbrucker Schwurgericht wegen versuchten Gattenmordes zu vier Jahren schweren Kerkers verurteilte Innsbrucker Maschinenmeistersgattin Hermine Rueff ist aus der Strafanstalt Garsten entsprungen.

Am nächsten Tag berichtete die Volkszeitung, Sozialistisches Tagblatt für Tirol über den Hergang der Flucht und dass Hermine Rueff bereits einen Tag später wieder gefasst werden konnte: „Am 23. Juli wurde sie, von einer Aufseherin begleitet, zur Einvernahme einer Zivilsache in das Voitsberger Bezirksgericht gebracht. Auf dem Rückweg zur Strafanstalt lief Hermine Rueff mitten im Ort Voitsberg davon und konnte trotz der Verfolgung durch die Aufseherin entkommen. Da sie in letzter Zeit wiederholt geäußert hatte, daß sie in Innsbruck einige dringende Angelegenheiten persönlich regeln müsse, nahm man zuerst an, daß sie sich dorthin wenden würde. Sie hatte sich jedoch nach Wien durchgeschlagen.“

Das Titelbild wurde vom Fotografen Wolfgang Feil aufgenommen und zeigt das Haus Claudiastraße 14, in dem das Ehepaar Rueff zur Tatzeit wohnte.

(Stadtarchiv Innsbruck, Ph-5242)

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. Ich interessiere mich sehr für derartige Taten und möchte auch den rechtlichen Aspekt betrachten. Sehr interessant ist hierbei, dass die Angeklagte zwischen Schuld und Unschuld schwankte, da sie sich, laut ihrer Aussage, an nichts erinnern kann. An so einer Stelle ist auch immer ein kompetenter Strafverteidiger für versuchten Mord gefragt.

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