Von Venedig nach Augsburg
Bevor portugiesische Seefahrer den Weg nach Indien über das Kap der Guten Hoffnungen erkundeten, wurden die begehrten Waren des indischen Subkontinents und der indonesischen auf verschiedenen Wegen nach Ägypten und die Häfen der Levante transportiert. Von dort brachten venezianische Händler sie in ihre Heimatstadt, ehe sie dann in Europa verteilt wurden.
Ein bedeutender Weg führte dabei von der Markusrepublik über die Alpenpässe und damit auch über Innsbruck. In diesen Zeiten, bevor es so etwas wie freien Personen- und Warenverkehr gab, genossen verschiedene Händler unterschiedliche Privilegien, die sie von bestimmten Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen befreien konnten. Bürger einer bedeutenden freien Reichsstadt wie Augsburg, genossen dabei mehr solcher Vorteile als andere. Zwei solcher Händler waren Jörg Aerb und Paul Müller, die 1461 aus Venedig zurückkehrten, sie hatten kurzlich etlich Kaufmanschaft zu Venedig […] erkauft. Der Begriff „Kaufmannschaft“ bezeichnete dabei im damaligen Sprachgebrauch je nach Kontext, wie hier, auch die Waren der Kaufleute. Die Kaufmänner wollten die Waren anhaim zurück nach Augsburg bringen, wurden aber in Innsbruck aufgehalten, da sie nicht zur Zufriedenheit der Innsbrucker Behörden nachweisen konnten, dass sie Augsburger Bürger waren. In der Urkundensammlung des Stadtarchivs findet sich das Schreiben der Ratgeber der Statt Augsburg an den ersamen und wysen Burgermaister und Rat der Statt Inspruck mit welchem der Augsburger Stadtrat die Identität ihrer beiden Bürger bestätigte.
(Signatur U-378)
Beim Jörg Aerb fiel mir spontan Wyatt Earp ein. Bestimmt sein Ur⁹ Enkel.
Immer wieder faszinierend solche Urkunden, was Schrift, Sprache und Erhaltungszustand betrifft!
Mich würde das Ausstellungsdatum interessieren. Ich gehe davon aus, dass die Bestätigung aus Augsburg nicht ewig auf sich warten ließ, das Ausstellungsjahr demnach das im Beitrag erwähnte Jahr 1461 war.
Mit der Entzifferung des eigentlichen Datums habe ich meine liebe Not.
Ich lese „Geben auf Sambstag nach Sant Veitstag Anno d(omini) …“ Allerdings mit einem großen Fragezeichen.
Selbst wenn dieser „Sambstag nach Sant Veitstag“ inhaltlich zutreffen sollte, bleibt Unsicherheit. Der Vitus-Tag ist am 15. Juni. Im Jahr 1461 war das lt. Wochentag-Rechner ein Montag, demnäch wäre der darauffolgende Samstag auf den 20. Juni gefallen.
1461 lag der Zeitrechnung der Julianischen Kalender zugrunde, in dem der Vitus-Tag aber am 28. Juni gefeiert wurde, der in diesem Jahr auf einen Sonntag fiel, der Samstag danach somit auf den 4. Juli.
Die Berechnungen zweier vorsichtshalber getesteter Wochentag-Rechner basieren auf dem Julianischen Kalender und brachten demnach idente Ergebnisse. Die nützen mir leider nichts, wenn ich den Text falsch gelesen habe.
Lieber Herr Permann, würden Sie bei Gelegenheit das große Fragezeichen in meinem Kopf lösen? Vielen Dank!
Liebe Frau Stolz,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Den Text hätte ich genauso gelesen, in der Datenbank findet sich bei dieser Urkunde die Datierung auf den 20. Juni 1461. Sie haben aber recht, dass man hier eigentlich nach dem julianischen Kalender gehen muss und auf den 20. Juni kommt man nur nach dem gregorianischen. Ich werde da noch bei einem Experten nachfragen, denn dann müssten wir einige der Datierungen in unserem System korrigieren.
Vielen Dank jedenfalls für die aufmerksame Berechnung!
Liebe Grüße,
Pascal Permann
Jetzt habe ich des Rätsels Lösung – der Vitus-Tag wird immer am 15. Juni gefeiert. Wenn wir heute sagen, dass er nach julianischem Kalender auf den 28. fällt, ist damit nur gemeint, dass heute, wenn beide Kalender nebeneinander existieren, Kirchen die den dem julianischen folgen, den Tag dann feiern, wenn gregorianisch der 28. Juni ist, aber beide feiern, nach ihrer Rechnung, am 15. Juni.
Aber der 15. Juni (julianisch) war 1461 ein Montag, und damit der folgende Samstag der 20. Juni, also ist die Datierung im System korrekt – haben wir noch einmal Glück gehabt 😉
Vielen Dank, Herr Permann, für Ihre Antwort. Jetzt hat das Fragezeichen in meinem Kopf für Sie Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, tut mir leid! Dafür habe ich wieder einmal -– Dank „des Rätsels Lösung“ -– dazu gelernt. Und das tut mir überhaupt nicht leid 😉
Ich habe mich wohl durch die beiden Kalender irritieren lassen und bin für Sie froh, dass Sie keine Datierungs-Änderungen im System vornehmen müssen. Puhh, das wär’s noch gewesen, ohnehin genug zu tun! Deshalb habe ich auch kurz überlegt, ob ich meine Frage überhaupt stellen sollte. Dann hat aber mein Wunsch nach Klarheit gesiegt.
Diese hat mir Ihre gute Erklärung nun verschafft. Gleichzeitig hat sie mich auch motiviert (und das wird Sie bestimmt SEHR freuen!), weitere Fragen zur Datierung Ihrer anderen Urkunden-Beiträge zu stellen. Also bitte nix für ungut, wenn wieder mal eine auftaucht.