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Verfrühte Steuern

Verfrühte Steuern

Vor kurzem haben wir gesehen, dass den Innsbrucker Bürgern manchmal die Steuer erlassen wurde, um damit den Wiederaufbau nach einem schweren Brand zu finanzieren. Manchmal hingegen forderte der Landesfürst die Steuer sogar verfrüht ein, weil er selbst in finanziellen Schwierigkeiten steckte.

Erzherzog Sigismund der Münzreiche (1427–1496) war trotz seines Beinamens öfter knapp bei Kasse und so forderte er etwa 1477 von der Stadt Innsbruck, die Stadtsteuer verfrüht an ihn abzuführen. Städte, die dem Fürsten unterstanden waren eine bedeutende Einkommensquelle, denn sie mussten ihrem Stadtherrn eine direkte Steuer leisten. Im Falle von Innsbruck ist diese Steuer seit 1239 bekannt, 1282 wurde sie durch Meinhard II. als eine Vermögenssteuer von 1% festgesetzt. Bei der Ermittlung des Vermögens der Steuerpflichten verließ man sich dabei auf die Selbstaussage der Betreffenden, was dieser Steuer die Bezeichnung „Eidsteuer“ einbrachte.

(Signatur U-3150)

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