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Recht Ist, Was Dem Volke Nützt

Recht ist, was dem Volke nützt

Im Oktober 1938 wurde auch in Innsbruck für den Tag des deutschen Rechts in Leipzig plakatiert. Der Tag sollte allerdings nicht am auf dem Plakat genannten Datum stattfinden, sondern erst im Mai 1939.

Es war die fünfte Tagung dieser Art, die erste jedoch, bei der alle „Rechtswahrer Großdeutschlands“, zum dem nun auch die „Ostmark“ gehörte, versammelt wurden. Eröffnet wurde die Tagung von „Reichsrechtsführer“ und Reichsminister Hans Frank (1900–1946).

In seiner Rede erklärte er „die Abkehr von jeder Form fremden Rechts und die Schaffung eines deutschen Gemeinrechts“ zum Ziel der NSDAP und der deutschen Rechtswahrer, wie es bereits im 25 Punkte Programm der Partei aus dem Jahre 1920 gefordert wurde. Als größten „Erfolg“ auf diesem Weg feierte Frank den Ausschluss aller jüdischen Bürger aus dem Richter- und Anwaltsstand.

Wie dieses „deutsche Gemeinrecht“ eigentlich aussehen sollte, blieb allerdings für die Dauer des NS-Regimes fraglich. Allein schon in Bezug die Verfassung ihres Reiches konnten sich die Nationalsozialisten nicht so richtig festlegen. De jure wurde die Weimarer Verfassung nie abgeschafft, obwohl sie durch die Reichstagsbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz bedeutungslos geworden war – man regierte gewissermaßen in einem „Dauerausnahmezustand“. Manche NS-Juristen waren dabei jedoch der Ansicht, dass eine Reihe von Gesetzen des NS-Regimes eine neue Verfassung des Reiches darstellte, allen voran das erwähnte Ermächtigungsgesetz. Freilich waren die Nationalsozialisten während ihrer Herrschaft kontinuierlich damit beschäftigt, alle Überreste der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung zu beseitigen. Ihre Rechtsphilosophen versuchten indes das neue System nicht so offensichtlich nach gesetzloser Tyrannei aussehen zu lassen. So gab es viele metaphysische Ausführungen über die „Einheit des Volkswillens“ die sich im „Führer“ verwirklichen könne.

Tatsächlich hatte Hans Frank mit seinem berühmt / berüchtigt gewordenen Ausspruch, dass „Recht ist, was dem Volke nützt“ den Kern des NS-Rechtsphilosophie wahrscheinlich ziemlich gut getroffen – die Nationalsozialisten hatten ihre Ziele und irgendwie würde sich das Recht schon biegen lassen um sie dorthin zu bringen.  

(Signatur Pt-210)

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. Ja ja, der Roland Freisler war ja ein Spitzenjurist, gleich wie der Schicklgruber und seine Kumpani – der kleine Göbbels und der dicke Hermann – ja auch echte Standbilder der nordischen Rasse waren – echt arisch, oder eher narrisch ?

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