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Nachtwächter, Sollen Aufmerksamer Seyn

Nachtwächter, sollen aufmerksamer seyn

Vor kurzem hat in diesem Blog Richard Schwarz die Frage von öffentlichen Uhren in unserer Stadt mit einer kleinen Serie von Beiträgen thematisiert (der erste Teil hier). Passend dazu ist mir vor kurzem eine Quelle untergekommen, die ebenfalls das Thema der Zeit im öffentlichen Raum thematisiert – allerdings aus einem etwas anderen Blickwinkel.

Im Dezember 1775 übermittelte das Gubernium an den Bürgermeister und den Stadtmagistrat von Innsbruck mehrere Klagen, dass die Nachtwächter der Stadt eine ihrer Aufgaben nur nachlässig verfolgen würden, nämlich das öffentliche Ansagen der Zeit in der Nacht. Es sei nämlich vorgekommen, so liest man im Schreiben, dass

„die Nachtwächter auf dem Stadtthurm ihre Schuldigkeit sehr schlecht beobachten und manche viertl, halbe, und ganze Stunde eben in Mitte der Nacht weder ausrufen, noch das Glocken Zeichen geben“.

StAI Akt-121

Daher bat das Gubernium, im Namen von deren Vizepräsidenten Leopold Künigl, den Magistrat, die Wächter zu ermahnen, die ihnen übertragene Aufgabe besser und fleißiger auszuführen. Sollten diese Ermahnungen nicht fruchten und es zu keiner Besserung kommen, sollten die Nachtwächter aus ihrem Dienst entlassen werden.

Interessanterweise ist dies nicht das erste mal, dass es zu einer solchen Ermahnung gekommen war, schon aus dem Jahr 1709 haben wir eine ganz ähnliche Quelle. Damals war die Sache allerdings noch etwas schlimmer, sodass ganze Nächte und Wochen hindurch keine Uhrzeit angesagt worden war. Die Ermahnung ging indes in dieselbe Richtung.

Leider kennen wir weder in dem einen noch dem anderen Fall das Ergebnis. Überraschend für mich war aber, wie wichtig es dem Gubernium offenbar war, dass auch in der Nacht die Zeit im Abstand von Viertelstunden angesagt wurde. Meine Vermutung ist allerdings, dass es dem Gubernium dabei wohl weniger darum ging, dass jede:r ständig wusste, wie spät es war, sondern eher darum, dass die Nachtwächter damit signalisierten, dass sie ordnungsgemäß ihren Dienst versahen und nicht schliefen und damit ein Gefühl von Schutz vermittelten.

Damit es nicht nur bei diesem halben Rätsel bleibt, gibt es gleich noch eine richtige Frage. Findige Leser:innen werden sich schon über die sich widersprechenden Datierung 1775 vs. 1776 gewundert haben. Ich lese 1775 (unten im Eck). Auf der Rückseite bei der Adresse findet sich beim Vermerk, wann das Schreiben dem Magistrat vorgelegt wurde, die Jahreszahl 1776, also vielleicht erst nach Jahreswechsel oder lese ich einfach falsch. Wie sehen Sie das?

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare
  1. Deme Edlen Vesten Ehrsamen Weisen Communal-Archivarius der Stadt Innspruck Hochlöblichen Herrn Christoffen Aichner, Oeniponti XIV Novembris im 2023. Jar anno domini.
    Unnsern gvnnstigen Grueß zuvor
    Zur Historia der Nachtwächter auf dem Thurm passet auch ein Bericht aus denen Zeyttungen reverender Innsprucker Nachrichten de anno 1936 XVIII Februaris. Die Nachtwächter waren ein sehr wichtiger Dienst. Demnach patrouillierten zur Sicherheit der schlafenden Bürgersleute um 1800 und wohl auch im 18. Jahrhundert interessanterweise bis zu 8 Nachtwächter durch die Gassen der Stadt, wobei weitere 4 Nachtwächter auf dem Stadtturm ihren Dienst taten:
    „Bis dahin – 1817 – waren von der Stadt nicht
    weniger als 12 Nachtwächter bestellt gewesen. Vier da­-
    von hatten im Stadtturm die Feuerwache zu besorgen,
    die anderen waren dazu bestimmt, nächtens die Aufsicht
    in den Straßen zu führen. Jeder Nachtwächter erhielt
    im Jahre 26 Gulden. Zu ihrer Bequemlichkeit bestanden
    zwei Nachtwächterstuben, die eine auf dem
    Turm, die andere in der Stadt herunten. Für Licht,
    Holz und Oel zur Heizung und Beleuchtung der beiden
    Stuben war ein Jahresaufwand von 100 Gulden vor­-
    gesehen. (….) .— Neben der Wache am
    Stadtturm gehörten übrigens zur Feuerwachmannschaft
    noch drei „Feuer-Tamboure“, die je mit 1 Gulden jähr­-
    lich entlohnt waren und wohl bei ausgebrochenem
    Feuer mit ihren Trommeln die Straßen zu durchziehen
    und die Bewohner zur Hilfeleistung aufzurufen hatten.“

  2. Man liest unten im Eck tatsächlich 23. Dezember 1775. Ein erst im Folgejahr datierter Einlaufvermerk ist daher nicht unwahrscheinlich. Diese Praxis wäre auch heute nicht viel anders.

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