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Mietverträge Sind …

Mietverträge sind …

… keine Erscheinung unserer Tage, wie dieses schöne Exemplar aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zeigt. Im Frühjahr 1732 begab sich Angelo Antonio Sbardellati von Adlerburg, seines Zeichens Tiroler Landmann und oberösterreichischer Regimentsrat, in Innsbruck auf Wohnungssuche.

Nur wenige Jahre zuvor hatte der Innsbrucker Spezereiwarenhändler und Bürger Franz Xaver Schwaighofer (gest. 1741) das Eckhaus Maria-Theresien-Straße 1 / Burggraben (das damals selbsverständlich noch nicht so bezeichnet wurde, sondern als „Englhaus“ bekannt war) erworben und es zwischenzeitlich von Grund auf neu gebaut. Er bot nun Sbardellati an, sich in einem Teil des „Englhauses in der Vorstadt“ einzumieten, genauer gesagt bot er ihm an:

daß über ain Stiege vorn aus gegen dem Spithal liegende Quartier als nemblich bey dem rechten Eingang linker Handt ligende Stibele [Stübele], die daran stossende Kuchl, Speiß, et Herzgewölbe, die Tafelstuben, die rechter Handt daran ligende Cammer und grosse Eggstuben gegen dem Graben [heutiger Burggraben], an obgemeldeter Stuben stossende Cammer, sambt daran gehend Stuben […] und von seelig Herrn Cammer Rath Tschiderer gehabten Kellern und Holzgewölben, auch unter dem Dach ein grosse Rumpl Cammer alles mit gehörig Thor und Schlösser, item die in commun verhandenen Estrich et Aufhengstatt, wie auch die […] Waschkuchl in Hof, sambt sich darin befündener eingemauerten kupferner Kessel und Gelegenheit des Brunnens und dessen alles was Noth thut gebrauchen zu können.

StAI, U-3264. Die Transkription ist im Sinne der Lesbarkeit nicht durchwegs buchstabengetreu.

Das großzügige Platzangebot überzeugte den Regimentsrat; die stolze Miete von jährlich 110 Gulden (oder quartaliter 27 Gulden und 30 Kreuzer) konnte ihn offensichtlich nicht abschrecken (zum Vergleich: im Jahr 1732 bekam man in Innsbruck für rund vier Kreuzer 1 Pfund Rindfleisch).
Der Mietvertrag, der mit „Jacobi 1732“ in Kraft trat, und vorerst sechs Jahre gelten sollte, sah vor:

  1. Innerhalb dieser sechs Jahre keine Kündigungsmöglichkeit seitens des Vermieters. Wohl konnte aber Sbardelati das Mietverhältnis jederzeit mit 1/4 jährlichen Kündigungsfrist kündigen.
  2. Schwaighofer durfte innerhalb dieser sechs Jahre die Miete nich erhöhen.
  3. Kleinere Reparaturen bis zum Preis vom einem Reichstaler hatte der Mieter selbst zu übernehmen, größere Instandsetzungen jedoch der Vermieter.
  4. Sbardelati verpflichte sich im Gegenzug die von ihm bewohnten bzw. genützen Teile des Hauses in gutem Zustand zu erhalten und diese nach Beendigung des Mietverhältnisses so zu über geben wie er diese übernommen hat, d.h. ohne Schäden.
  5. Schließlich verpglichtete sich Sbardelati Feuersgefahr „soviel möglich“ zu verhindern.

Jede Partei erhielt eine Ausfertigung des Vertrages, die eigenhändig unterschrieben und besiegelt wurde.

(StAI, U-3264)

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare
  1. Sehr interessant, genau in diesem Haus hat auch mein Ururgroßonkel, der Innsbrucker Gemeinderat Lorenz Neurauter im 1. Stock gewohnt.

  2. Im Beitrag steht der etwas unklare Satz:
    „Kleinere Reparaturen vereinbart war bis zum Preis vom einem Reichstaler) hatte der Vermieter zu übernehmen, größere jedoch der Vermieter.“

    Die zweifache Nennung des Vermieters ist wohl bestimmt nur ein Schreibfehler. Die kleineren „Restorations-Uncosten“ hatte laut der Urkunde der „Besteher“ bzw. Mieter zu tragen, die größeren Reparaturen der „Verlasser“ bzw. Vermieter.

    1. Lieber Herr Auer,

      vielen Dank – da hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Richtig muss es – wie von Ihnen bereits angemerkt – heißen, dass der Mieter die Kosten für kl. Reparaturen und der Vermieter jene für größere Instandsetzungen zu tragen hatte. Habe ich oben auch entsprechend ausgebessert.

      Beste Grüße,
      Matthias Egger

      1. Vielen Dank für die Korrektur, lieber Herr Egger!

        Das Wappen des Angelo Antonio Sbardellati von Adlerburg ist auch interessant: Es ist in drei Querbalken geteilt und zeigt von oben nach unten einen Adler, eine Krone und zwei nackte Personen in einem Boot.

        1614 erhielt die Familie Sbardellati, eingedeutscht auch „Schwardelat“ genannt, eine Wappenbesserung samt der Genehmigung sich „von Adlerburg“ zu nennen. In der Fischnaler´schen Wappenkartei des Ferdinandeums gibt es dazu eine sehr gute Abbildung mit allen Details.

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