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Ein Gefährliches Amt (VII.)

Ein gefährliches Amt (VII.)

Bereits kurz nach seinem Rückzug aus der Regierung kam es zu Zusammenstößen zwischen der Kammer und dem ehemaligen Kanzler. Zum einen forderte die Kammer die Nachzahlung der Steuer auf den Ausschank von Bier, nachdem Biener eine diesbezüglich Schuld von 2.000 Gulden angesammelt hätte; dieser hingegen wies darauf hin, dass man ihm noch ausstehende Gehälter in der Höhe von knapp 15.000 Gulden schuldete; wobei er der Kammer höflich freistellte, die Summen gegenzurechnen.

Daraufhin eskalierte der Streit – Johann Michael Schmauss, Vizepräsident der Kammer, überreichte dem Erzherzog eine Anklageschrift gegen Biener, in welcher die Forderungen Bieners zurückgewiesen und auf die Zahlung der 2.000 Gulden gepocht wurde.

Am fünften August des Jahres 1650 versammelte sich der geheime Rat und lud Biener zur seiner Sitzung. Nachdem der ehemalige Kanzler eingetroffen war, betraten sechs Wachen den Saal. Biener wurde informiert, dass Büchsenhausen durchsucht und alle relevanten Unterlagen zur Untersuchung seiner Tätigkeiten während seiner Amtszeit beschlagnahmt werden würden.

Konfisziert wurde eine große Menge an Dokumenten: Prozessakten, Akten aus den württembergischen Archiven, Berichten der Kammer, Briefe, Reichstagsprotokolle etc. In den Dokumenten glaubten Bieners Feinde belastendes Material gefunden zu haben und bewegten Ferdinand Karl, einen Haftbefehl zu erlassen. Vollstrecken wollten sie ihn jedoch nicht auf herkömmlichen Wege, sondern luden Biener erneut zu einer Sitzung ein. Dieser witterte aber nach seiner letzten Erfahrung mit einer solchen Einladung die Falle. So machte er sich schnell auf, Asyl im Stift Wilten zu suchen, wo er am 29. August eintraf.  

(Signatur: Ph-A-24639-17)

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