Analoges Hötting
Die Serie „Digitales Innsbuck“ ist mittlerweile vier Jahre alt und übere zwei dutzend Beiträge stark. Höchste Zeit, dem galoppierenden Fortschrittswahnsinn etwas entgegenzusetzen. Und wie besser als mit strikt Analogem aus dem größten Königreich Österreichs!?
Alldort stellte man nämlich in einem recht barock formulierten Amtsvermerk Mitte November 1927 fest, die „Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit“ ließe es „geboten erscheinen, das Anbringen von Freiantennen, welche öffentliche Verkehrswege überqueren, zu beschränken oder ganz zu verhindern, umsomehr als die Besitzer von Radioapparaten geneigt sind, ihre Auffangdrähte über Dächer und öffentl. Wege zu spannen ohne die Verfügungsberechtigten, in diesem Falle die Gemeinde, zu befragen.“ Dies verstieße gegen eine Ministerialverordnung aus dem Jahr 1925 und sei auch in Innsbruck ausnahmslos verboten.
Aus diesem Grund wurde die Sicherheitswache angewiesen, innerhalb zweier Wochen derartige Drähte zu erheben und „anzugeben, ob der betreffende Radioliebhaber hiezu etwa eine Erlaubnis des Gemeindeamtes erhalten hat„.
Die dem Akt beiliegende Liste dokumentiert, dass das Stamserfeld eine besondere Dichte an straßenüberspannenden „Radioliebhabern“ aufwies, nämlich derer 5, während darüber hinaus nur 3 weitere Fälle – je einer für die Bachgasse, Bauerngasse und die Höttinger Au – verzeichnet wurden. Wenig überraschend hatte keiner von ihnen eine Erlaubnis der Gemeinde eingeholt.
Der Gemeinderat beschloss dann in seiner Sitzung vom 9. Jänner 1928 ein generelles Verbot des Überspannens von öffentlichen Verkehrswegen mit Radioantennen, das vier Tage darauf öffentlich kundgemacht wurde.
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Gemeindearchiv Hötting, Karton 1928/2, Zl. 2657)
Die Unterschrift unter diesem Aktenvermerk scheint vom damaligen Bürgermeister Höttings, Dr. Andreas Grassmair zu sein.