Der Mord am Patscherkofel (VI.)
Am zweiten Verhandlungstag wurden weitere Zeugen vernommen. Zwei Frauen identifizierten Zingerle als den Mann, den sie an jener Stelle gesehen hatte, wo später die Leiche von Gertrude Kutin aufgefunden wurde. Zingerle leugnete, dass die Frauen an dem besagten Ort gesehen hätten.
Eine besondere Tragik wurde den Aussagen dadurch verliehen, dass beide angaben, Hilfeschreie im Wald gehört zu haben. Vor allem die zweite der Zeuginnen hatte sogar explizit gehört, dass eine Frauenstimmte schrie, sie sei unter Steinen begraben worden. Sie wollte die Sache auch zur Anzeige bringen, aber wurde von Gerüchten, dass die vermisste Lehrerin in der Schweiz oder in Innsbruck aufgetaucht sei, dann doch davon abgehalten (siehe Teil III.). Als dritter Zeuge wurde der Arzt vernommen, der die Zeugin vom ersten Tag nach dem Angriff untersucht hatte.
Damit war der Prozess auch bereits zu Ende. Der Staatsanwalt beantragte für den Mord an Gertrude Kutin lebenslange Haft, 20 Jahre Haft für den versuchten Mord, sowie 20 Jahre Haft und 300.000 Lire für die übrigen Delikte. Die Geschworenen berieten für zwei Stunden, dann wurde das Urteil verkündet: Lebenslange Haft plus 81 Jahre sowie 60.000 Lire Geldstrafe.
Kurios war die Äußerung Zingerles nach der Verkündung des Urteils – er erklärte: „Es macht mir nichts aus, in zwei bis drei Jahren kommt ein Wechsel der politischen Farbe und ich bin wieder frei.“ Die Zeitungen interpretierten das als Hoffnung, dass er nach einer kommunistischen Machtübernahme befreit werden würde – wonach es wohl eindeutig klingt. Wieso er das glaubte, ist allerdings unklar, schließlich war er nie politisch aktiv gewesen, ebenso wenig war er aus politischen Gründen verurteilt worden. Vielleicht war es ein Wunschgedanke, um nicht der Realität lebenslanger Haft ins Auge sehen zu müssen. Bevor er aber seine Haft in Italien antrat, stand ihm aber noch ein weiterer Prozess für seine Verbrechen in Nordtirol bevor.