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Wer Die Wahl Hat – I

Wer die Wahl hat – I

Dass derzeit Wahlkampf herrscht, ist ja kaum zu übersehen. Daher werde ich in loser Folge, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und auch nicht chronologisch oder irgendwie konsistent einige historische Schlaglichter auf die Wahlen zu den städtischen Vertretungen werfen.

Beginnen möchte ich die kleine Serie mit zwei Plakaten/Anschlägen zu den Gemeinderatswahlen im Jahr 1904, die Parallelen und Unterschiede zu heute deutlich machen. Im Titelbild sehen Sie die offizielle Kundmachung der Wahlen im Mai/Juni 1904, der ersten Wahl nach der Eingemeindung von Wilten und Pradl.

Der Wahlmodus unterschied sich deutlich vom heutigen, damals wie heute war aber eine zentrale Frage, wer überhaupt wahlberechtigt war. Mit der Etablierung der Gemeinden als kleinster Verwaltungseinheit im Jahr 1850 wurden auch Gemeinderäte eingerichtet (zur Geschichte davor, dann ein anderes Mal), wobei erst im Jahr 1874 dann eine Wahlordnung vom Landtag beschlossen und vom Kaiser bewilligt worden ist. Der Gemeinderat bestand demnach aus 36 Mitgliedern (also ähnlich wie heute). Jedes Mitglied des Gemeinderats hatte ein Amtszeit von drei Jahren, wobei jeweils ein Drittel des Gemeinderats jährlich neu gewählt wurde, also jedes Jahr zwölf.

Auch anders als heute war die Wählerschaft in drei sogenannte Wahlkörper gegliedert, die je ein Drittel des Gemeinderats wählten. Die drei Wahlkörper unterschieden sich in der gesellschaftlichen Stellung und der Steuerleistung, d.h. je nach Steuerleistung oder Besitz hatte die eigene Stimme mehr oder weniger Gewicht. Denn der dritte Wahlkörper umfasste zwar größte Zahl an Wählern, allerdings konnte diese große Gruppe genauso viele Räte wählen wie der erste Wahlkörper. Das schlägt sich im Übrigen auch in den auf dem Plakat abgedruckten Öffnungszeiten des Wahllokals nieder – der dritte Wahlkörper als größte Gruppe hatte den ganzen Tag Zeit für seine Stimmabgabe, bei der kleinsten Gruppe veranschlagte man lediglich zwei Stunden.

Wahlberechtigt waren nur Männer. Erst nach dem Ende des Ersten Weltkriegs durften dann auch Frauen wählen, die verschiedenen Wahlkörper wurden auch erst dann abgeschafft. Ähnlich wie heute wurden die Wählerverzeichnisse im Vorfeld der Wahl zur Einsicht aufgelegt, wobei dies heute durch Anschlag im jeweiligen Wohnhaus erfolgt. Damals musste man hierfür in das Rathaus gehen. Die Wahl des Bürgermeisters erfolgte durch den Gemeinderat und nicht direkt durch die Wähler.

(Stadtarchiv/Stadtmuseum Coml 1904)

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