Vormoderne Stadtpolitik (II.)
Entsprechend der hohen Stellung des Rates rekrutierten sich seine Mitglieder auch primär aus den höchstgestellten Bürgern der Stadt – Mitglieder des Gastgewerbes und des Handels. Zusammen stellten sie die Mehrheit der Ratsbürger, mit weitem Abstand folgten die Apotheker und die prestigeträchtigsten Handwerker, die Goldschmiede. Ein bedeutendes Vermögen war nicht die einzige, aber eine notwendige Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Rat; allein schon aus dem Grund, dass es sich dabei um ein Ehrenamt handelte, musste man sein Auskommen schon auf andere Art gesichert haben und ausreichend Zeit erübrigen können.
In vielen anderen neuzeitlichen Städten dominierten eine Handvoll wohlhabender Familien den Stadtrat, dies war in Innsbruck jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil, im 17. Jahrhundert waren mehr als die Hälfte der Ratsbürger „eingeschworene“ Bürger, d.h. sie hatten das Bürgerrecht selbst erworben und nicht geerbt.
Während der frühen Neuzeit tagte der zuerst nur auf Einberufung des Bürgermeisters, bald aber einmal wöchentlich, meist am Freitagvormittag. Erst 1682 wurde eine zweite Sitzung pro Woche eingeführt. Die Anwesenheit bei den Sitzungen war für alle Mitglieder verpflichtend, auf Abwesenheit stand eine Geldstrafe, ebenso wie auf Verspätung von mehr als einer Viertelstunde.
Ansuchen konnten an den Rat in schriftlicher wie in mündlicher Form eingebracht werden. Der Rat selbst verkündete seine Entscheidungen seinerseits ebenfalls meist nur in mündlicher Form.
(Der Innsbrucker Stadtrat verpachtet den Zoll zu Hall an Christian Dorn für 100 Mark jährlich)