Städtische Lebensmittelkontrolle
Bei den beiden Herren handelt es sich nicht um italienische Schwammerljäger, sondern um zwei Amtsräte die im städtischen Marktamt 1967 eine Kontrolle durchführen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme bestand das Innsbrucker Marktamt bereits etwas mehr als 60 Jahre, dessen Aufgabe es war, hygienisch einwandfreie Betriebe und Lebensmittel zum Wohle der Bürger zu garantieren. Die gesetzliche Grundlage war jedoch zu dieser Zeit noch ausbaufähig. Mit dem Lebensmittelgesetz (LMG) 1951 gab es zwar gewisse Bestimmungen, jedoch wurde auf die Schaffung von längst überfälligen Hygienebestimmungen trotz Anraten des obersten Sanitätsrates verzichtet. Bis 1975 kam es zu keiner einheitlichen gesetzlichen Regelung, weshalb man auf lokalpolizeiliche Vorschriften angewiesen war.
Selbstverständlich kontrolliert das Marktamt, als Referat Lebensmittelaufsicht – Marktwesen, noch immer den einwandfreien Zustand der verschiedensten Unternehmen innerhalb der Stadt. Ein kleiner Tipp am Rande: Sollten Sie sich über die Genussfähigkeit der privat gesammelten Schwammerl im Unklaren sein, dann können Sie sich hier vor Ort während des Parteienverkehrs beraten lassen.
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Ph-2572)