skip to Main Content
#bilderschauen --- #geschichtenlesen --- #gernauchwiederimarchiv
Olympische Reminiszenzen VII

Olympische Reminiszenzen VII

Auch wenn die Olympische Idee über finanziellen Interessen steht und es nur ungern ausgesprochen wird, aber letztlich sind Olympische Spiele eine riesige Gelddruckmaschine und Geldvernichtung in einem, je nachdem aus welcher Perspektive man es betrachtet. Vor allem das Internationale Olympische Komitee (IOC) erzielt heute Milliardenerlöse bei den Spielen, während die Austragungsorte oftmals auf riesigen Schuldenbergen und Wettkampfstätten, die niemand mehr braucht oder in der Wartung so teuer sind, sitzen bleiben. Auch bei der Bewerbung für die olympischen Spielen 1964 spielten finanzielle Überlegungen und mögliche Wertschöpfung für das nationale Olympische Komitee und die Organisatoren in Innsbruck eine wichtige Rolle, wenngleich der kommerzielle Aspekt insgesamt noch deutlich geringer war.

Einen gewissen Unterschied machte dabei der sogenannte Amateurparagraph, der bis zu dessen schrittweisen Lockerung ab 1974, lediglich Amateursportler:innen die Teilnahme an den Spielen erlaubte. Wenngleich auch zuvor die Grenzen zwischen Amateuren und Profis oftmals fließend waren und dies immer wieder zu Konflikten geführt hatte (Stichwort Karl Schranz 1972), waren zumindest dem äußeren Anschein nach die Spiele reine Amateurveranstaltungen. Dementsprechend herrschte während der Spiele ein striktes Verbot von Werbung. Dies galt sowohl für Athleten und Athletinnen als auch für die Wettkampfstätten und deren nähere und weitere Umgebung, zumal die Spiele „einzig und allein der Förderung der physischen, moralischen und kulturellen Erziehung der Jugend, der Bildung des Charakters, der körperlichen Gesundheit und verantwortungsbewusster Staatsbürgerschaft zu dienen haben“, wie es der Präsident des Österreichischen Olympischen Komitees gegenüber der Tiroler Landesregierung damals formulierte.

Ganz in diesem Sinn beschloss die Landesregierung daher noch im November 1963 eine Ergänzung des Landesnaturschutzgesetzes und ein Gesetz über das Verbot von Werbetätigkeiten bei Veranstaltungen, wobei ersteres vor allem die Störung des Landschaftsbildes durch das Anbringen von Reklametafeln und entsprechende Bewilligungsverfahren und Strafen regelte. Das Werbeverbot erstreckte sich sogar auf den Luftraum, so war auch „jegliche Werbetätigkeit mit Flugzeugen und Ballons verboten und zwar sowohl die Durchführung von Bannerschleppflügen, das Abwerfen von Reklame aus Flugzeugen als auch das Schriftenmalen in den Himmel.“

Im Vorfeld der Spiele fanden außerdem zahlreiche Besprechungen zwischen den Organisatoren und den Bürgermeistern der verschiedenen Olympia-Gemeinden statt, um sicherzustellen, dass das Ortsbild „nicht durch eine zügellose Reklame verunstaltet wird“. Lediglich die „eine oder andere Reklametafel“ und damit eine Einnahmequelle wurde den Gemeinden zugestanden. Die Feuerwehr wurde nicht nur zur Pistenpräparierung eingesetzt, sondern kam auch in Sachen Reklameverhinderung zum Einsatz. Branddirektor Stolz richtete eigens einen Trupp „zur Entfernung höher angebrachter Reklamen“ ein, der „Tag und Nacht einsatzbereit zur Verfügung steht“ wie es in einer Besprechungsnotiz vom Jänner 1964 heißt.

Werbungen wie diese beobachteten die Organisatoren natürlich genau, um schon präventiv gegen mögliche Verstöße gegen das Werbeverbot vorgehen zu können.

Die Einhaltung des Reklameverbots während der Spiele wurde dann strikt überwacht und in unserem Archiv gibt es zahlreiche Akten über Verstöße. Besonders interessant fand ich dabei folgendes Schreiben, das den Eifer der Offiziellen aber auch jenen von Werbetreibenden bei der Umgehung des Verbots deutlich macht.

Olympische Spiele 1964, Fasz. 125.

Um den Anschein jeglicher kommerziellen Absichten im Zusammenhang mit den Spielen aufrecht zu erhalten, mussten sogar die Verkaufsstände für Verpflegung des Publikums so platziert werden, dass diese bei Fernsehübertragungen nicht sichtbar waren.

Blickt man nun heute auf die zahlreichen Fotos der Olympischen Spiele 1964, dann muss man anerkennen, dass abgesehen von den wenigen Werbepartnern und offiziellen Sponsoren, das Verbot recht gut umgesetzt worden zu sein scheint. Und auch wenn ich damit vielleicht als Sport-Romantiker erscheinen mag, der verklärend auf diese Zeiten zurückblickt, so erscheinen die Wettkampfstätten und der Sport irgendwie doch angenehm werbefrei.

(Titelbild: Werbefreier Zieleinlauf beim Slalom in der Axamer Lizum Stadtarchiv/Stadtmuseum Ph-A-24600_21)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back To Top
×Close search
Suche