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Innsbruck-Roppen Und Retour

Innsbruck-Roppen und retour

Bald nach der Erfindung des Fahrrads wurden auch schon die ersten Rennen über längere Distanzen ausgetragen. In der Regel wird das Rennen von Paris nach Rouen im Jahr 1869 als erstes Radrennen genannt. Wenig später gab es schon gab auf dem gesamten Kontinent vergleichbare Rennen, auch in Tirol wurden solche ausgetragen und hier in diesem Blog auch schon Fotos von solchen Rennen präsentiert.

Bei der Durchsicht einiger Akten bin ich neulich auf das im Titelfoto abgebildete Schreiben an die Gemeinde Hötting gestoßen. In diesem wird die Gemeinde auf ein anstehendes Rennen der Tiroler Rennfahrer-Vereinigung Ende September 1910 hingewiesen, das von der Statthalterei bewilligt worden ist und bei Km 2 der Reichsstraße ins Oberland gestartet wurde. Das sollte grob überschlagen wohl in der Höttinger Au sein. Von dort ging es nach Roppen und wieder zurück an der Start – alles in allem etwa 100 Kilometer. Die Strecke war sehr beliebt und wurde auch davor und danach mehrfach für Wettfahrten genutzt. Eine andere Strecke ging in die entgegengesetzte Richtung: Innsbruck-Kufstein und wieder retour.

Wie aus dem Schreiben hervorgeht, musste der Klub für die Sicherheit an der Strecke sorgen und die Radfahrer waren angehalten die Straßenverkehrsordnung zu beachten, vor allem aber den übrigen Verkehr nicht zu behindern.

Die Berichterstattung zu dem Rennen zeigt indes, dass das Rennen noch keine wirkliche Massenveranstaltung war. Zwar wird in der Presse auch das schlechte Wetter als Grund genannt, warum nur sechs Teilnehmer an den Start gingen, man kann aber davon ausgehen, dass auch bei besserem Wetter die Zahl wohl nicht viel größer gewesen wäre. Als Sieger ging jedenfalls Paul Mayer hervor.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. „3.) Die Ortschaften Zirl und Telfs sind zu neutralisieren“.
    Glücklicherweise hat man diese Anordnung nicht befolgt.

    Aber jetzt ohne Scherz, was meinte man damit wirklich? Eine Umfahrung war wohl kaum möglich.
    Eigentlich sollten dort erst recht Radfahrerposten aufgestellt werden , wie sie im Punkt 4 nur für unübersichtliche Strassenstellen und Weiler vorzusehen waren.

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