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Ein Mordfall In Der Fasnacht 1437

Ein Mordfall in der Fasnacht 1437

Während der Fasnacht kommt es immer wieder zu Zwischenfällen, bei denen die anfänglich ausgelassene Stimmung kippt und zum Teil sogar in einer Straftat endet. So auch am Faschingsdienstag im Jahr 1437 als Michel Narr von zwei Burschen bei einem Tanzabend in Hötting getötet wurde. Michel wurde zuerst in einen Bach gestoßen und dann wieder herausgefischt. Seine Kontrahenten Jacob (Sohn des Chuntz Choppen) und Hainreich (Sohn des Chuntz Chleiber) gaben sich damit aber noch nicht zufrieden: Sie schlugen den Wehrlosen und stachen mit einem Messer auf ihn ein bis er starb. Der Fall landete bereits drei Tage später, am 22. Februar 1437, vor Gericht. Landrichter Ulreich Sawrwein von Natters, der Landrichter von Sonnenburg (Sunburg) war, übernahm den Fall. Die Verhandlung dauerte insgesamt drei Tage. Die vorliegende Pergament-Urkunde, die 35,5 x 56,0 cm groß ist, stammt vom 28. Februar 1437 und zeigt die Bekanntmachung des Gerichtsurteils. Über die Übeltäter wurde die „Acht und Ungnade“ von Herzog Friedrich IV. (mit der leeren Tasche) und seinem Sohn Sigmund (dem Münzreichen) verhängt:

Als Aussteller der Urkunde wird Ulreich Sawrwein von Natters, Landrichter von Sunburg genannt, Empfänger war die Stadt Innsbruck. Gesiegelt wurde das Schriftstück von Ulreich Sawrwein von Natters. Als Zeugen fungierten Jacob Ta(e)ntzl (Bürgermeister von Innsbruck), Oswald Mor, Conrat Ypphofer, Andre Haller (Stadtrichter von Innsbruck), Nyclas Posch und Conrat Ratvelder (beide Bürger aus Innsbruck), Hanns von Nagenpach, Kristan Stainer, Hanns Kirchmair (alle aus Ampass), Jacob Smid (Dorfmeister von Tulfes), Kristan von Promor (Tulfes), Peter und Ulreich Mair (beide aus Rinn), Peter am Gatt (Dorfmeister von Sistrans), Hanns Egger und Hanns Mayse (beide aus Sistrans), Hanns Tro(e)tler und Hanns Gratl (beide aus Lans), Hanns Tollinger und Zayser Hainsl (beide aus Patsch) und einigen weiteren Personen.

(Stadtarchiv Innsbruck, U-288)

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