Die Erhöhung der Mietzinse
Diese dem modernen Auge nicht allzu fremde Schlagzeile prangte schon vor exakt 100 Jahren, am 28. Oktober 1925, in den Innsbrucker Nachrichten. Dort war zu lesen:
In Ergänzung der bisherigen Meldungen über den Regierungsentwurf für das neue Mietengesetz verlautet, dass in der geplanten Erhöhung der Mietzinse ab 1. Februar 1926 auf das 2000-fache der Vorkriegszeit die Grundmiete, die Betriebskosten, der Instandhaltungszins und die Wohnbausteuer enthalten sein sollen. […] Von Quartal zu Quartal würde dann eine weitere Erhöhung erfolgen. Der 6000-fache Mietzins, der durch diese allgemeine Steigerung erreicht werden würde, wird schließlich ebenfalls [alles Genannte] umfassen.
Eine 6000-fache Erhöhung mag natürlich mehr als schockierend wirken, aber dabei ist zu bedenken, dass in diesen 12 Jahren die Krone, als sie im März des Jahres abgeschafft worden war, im Vergleich zu 1914 nur noch etwa ein vierzehntausendstel ihres Wertes besessen hatte. Wie die Zahlen zwischen den Währungen hier verglichen wurden, verrät uns der Artikel leider nicht, aber wahrscheinlich wurde einfach der Wechselkurs bei der Einführung des Schillings (10.000 Kronen = 1 Schilling) zu Grunde gelegt.
(Titelbild: Ein 1-Kronen Schein, ursprünglich aus dem Jahre 1916, irgendwann nach dem Ende der Monarchie mit dem Stempel „Deutschösterreich“ versehen, Signatur Div-3257_1)