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Der Hundekataster

Der Hundekataster

Auf der Suche nach einem Akt bin ich neulich über den Hundekataster aus dem Jahr 1904 gestoßen. Dieser verzeichnet ‚alle‘ Hunde, die in der Stadt gehalten wurden. Die Grundlage hierfür bot die städtische Hundeordnung, damals in jener Fassung, die im Jahr 1899 vom Gemeinderat beschlossen worden war. Diese sah vor, dass Hausbesitzer*innen die in ihrem Haus lebenden Hunde jährlich im Amt vorführen und anschließend die Hundesteuer entrichten mussten. Ausgenommen von der Hundesteuer waren nur jene Tiere, die abgelegene Häuser bewachen sollten. Sicherheit sollte in diesem Sinn nicht besteuert werden, Vergnügen schon. Dem Hundekataster waren daher auch zahlreiche Schreiben beigelegt, in denen um die Befreiung von Hundesteuer angesucht wurde. Ein solches können Sie im Titelbild sehen. Dort bittet der Tapezierer Heinrich Kunze, Pradl Nr. 99, um Befreiung von der Hundesteuer. Als Grund führte er die zuvor genannte Regelung an, dass Wachhunde steuerfrei gehalten werden können. Dem Gesuch wurde stattgegeben.

Im vorherstehenden Bild sehen Sie schließlich eine Seite des Hundekatasters aus dem Jahr 1904. Dieser ist nach Straßen gegliedert und dabei ist jeweils verzeichnet, in welchem Haus wie viele Hunde lebten. Insgesamt fällt dabei auf, dass die Zahl der Hunde relativ klein war – allerdings muss man dazu sagen, dass es immer wieder Beschwerden über streunende Hunde gab. Die Zahl der tatsächlich in der Stadt lebenden Hunde war daher wohl größer, als die Zahlen im Hundekataster es vermuten lassen. Auf der abgebildeten Seite fällt freilich ein Hundebesitzer etwas aus der Reihe, indem dieser gleich drei Tiere besaß. Aber für den Prinzen Ludwig von Sachsen-Coburg und Gotha (1870-1942), der Offizier bei den Kaiserjägern war, war der Besitz mehrerer Hunde wohl auch Teil des Standesbewusstseins.

(Stadtarchiv Innsbruck, Coml/1904, Hundekataster)

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