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Arzl – Stadt Oder Land? Teil II: Ausgemeindungsversuch 1946

Arzl – Stadt oder Land? Teil II: Ausgemeindungsversuch 1946

… Mit Kriegsende flammten die Diskussionen um den Status Arzls erneut auf. Ehemalige Arzler Gemeindevertreter erklärten am 4. Juni 1945 sogar offiziell die erneute Unabhängigkeit der Gemeinde. Begründet wurde die Selbstständigkeit damit, dass die Eingliederung ohne Einwilligung der Arzler Bevölkerung geschehen sei. Außerdem sei der Ort auch zu weit vom ursprünglichen Stadtgebiet entfernt und schlussendlich habe die Stadt in den Jahren der Zusammenlegung den neuen Stadtteil völlig vernachlässigt. Kritik gab es vor allem in Bezug auf den Ausbau der Infrastruktur und aufgrund der miserablen Wasserversorgung von Teilen der ehemaligen Gemeinde.

Dem damaligen Bürgermeister von Innsbruck, Anton Melzer, erschien die Forderung nach Autonomie als utopisch. Die Stadt benötigte zudem dringend den Baugrund der Gemeinde. Die Vernachlässigung des Infrastrukturausbaus, besonders der Wasserleitungen, sei laut Melzer auf die Ausnahmesituation der Kriegsjahre zurückzuführen.

Schließlich kam es im Tiroler Landtag, dem Melzer auch als Abgeordneter beiwohnte, zu einem hitzigen Schlagabtausch zwischen Befürwortern und Gegnern der Eingemeindung. Melzer sah sich dabei auch mit dem damaligen Landeshauptmann Alfons Weißgatterer konfrontiert, der sich als Arlzer stark für die Unabhängigkeit der Gemeinde einsetzte. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden, die Sache sollte durch eine Volksabstimmung endgültig geklärt werden.

Am 6. Oktober 1946 war es dann soweit. Die Arzler konnten für die Eigenständigkeit oder für den Verbleib bei der Stadt Innsbruck stimmen. Die Stimmabgabe erfolgte in zwei Wahlsprengeln; die Grenze bildete die Bahn. Es beteiligten sich allerdings nur knapp 59 Prozent der Wahlberechtigten. Mit einer klaren 2/3 Mehrheit für den Verbleib war die Sache nun entschieden. Vor allem die Stimmen aus den südlichen Gebieten der Gemeinde, in denen viele Arbeiter wohnten, ermöglichten den Erfolg der „Innsbruck-Partei“.

Und, liebe Arzlerinnen und Arzler, wie sieht es heute aus? Lodert in Ihnen noch heiß ein Lokalpatriotismus oder bezeichnen Sie sich, wenn sie sich vorstellen, doch eher als Innsbruckerin bzw. als Innsbrucker? Oder berührt Sie dieses leidige Thema erst gar nicht?

Sie interessieren sich für das Thema Eingemeindungen in der NS-Zeit? Dazu und zu vielen anderen spannenden Themen dieser Zeit werden Sie in unserer neuen Publikation „‚…aber mir steckt der Schreck noch in allen Knochen‘ – Innsbruck zwischen Diktatur, Krieg und Befreiung 1933 – 1950“ fündig.

(Bild: Öffentliche Kundmachung zur Volkabstimmung über den Verbleib Arzls bei Innsbruck, Stadtarchiv/-museum DD-107)

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare
  1. Der Kundmachungstext enthält einen sehr lustigen Satz:

    „Der Ausschank und die private, auch unentgeltliche Abgabe von Wein und gebrannten geistigen Getränken ist am Abstimmungstage und am Tage vorher verboten.“

    Offenbar wollte man Saufexzesse vor der Abstimmung vermeiden. Oder dafür sorgen, dass die Arzler Alkoholiker nüchtern zur Abstimmung erscheinen….

  2. Das Ausschankverbot vor und während der Wahlen war früher gang und gäbe. Ich mag nit allweil googeln, aber ich glaub, das Gesetz galt noch lange Zeit sogar auf Bundesgesetzebene.

    Im Prinzip verlange ich von meinen Mitbürgern insgeheim noch heute, daß sie nicht alkoholgesteuert ihre Stimme abgeben. Manchmal möchte man*s meinen.

    1. Sehr interessant, von diesem Ausschankverbot habe ich bisher noch nie gehört!

      Auf der Internetseite des Parlaments gibt es diesbezüglich eine übersichtliche Zusammenfassung:
      Das Ausschankverbot für geistige Getränke wurde erstmals 1918 eingeführt. Im Gegensatz zu Spirituosen waren alkoholische Getränke hingegen erlaubt. Zu Zeiten der Monarchie existierte noch keinerlei Verbot. Sanktionen gab es jahrelang auch keine.
      Erst 1923 wurde als Strafrahmen eine Geldzahlung von bis zu einer Million Kronen oder die Ahndung mit bis zu 14-tägigem Arrest festgelegt.

      Das Ausschankverbot von alkoholischen Getränken kam dann erst in der 2. Republik. Im Jahre 1979 wurde das Verbot ersatzlos gestrichen.

      Wie dieses Verbot in der Praxis kontrolliert wurde, man denke z.B. bei Priestern an den täglichen Messwein, scheint nicht überliefert zu sein.

  3. Es ging nur um den Ausschank, nicht ums private Süffeln inklusive Messwein. Den Ausschank konnte man theoretisch leicht mit Kontrollrazzien in der Gastronomie überprüfen. Oder verhaltensauffällige Personen fragen, wo sie sich angetrunken haben.

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