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Der Bilderblog aus dem Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck
Der Mord Am Patscherkofel (VII.)

Der Mord am Patscherkofel (VII.)

Bevor es zu seiner Auslieferung nach Österreich kam, wurde Zingerle erst in ein Gefängnis in der Toskana und anschließend nach Rom überstellt. Dort war ein neues Institut für Psychiatrie eingerichtet worden und Ärzte untersuchten Zingerle als Exemplar eines geistig abnormen Verbrechers. In Trient fand im Dezember 1952 noch ein Berufungsprozess statt, Zingerle wurde allerdings nur für einen Tag dorthin gebracht, das Gerichts bestätigte umgehend das bestehende Urteil.

Im Januar 1953 gab das italienische Justizministerium bekannt, dass man Zingerle nach Österreich ausliefern würde, allerdings nur unter der Bedingung, dass er nach dem Urteil wieder zurück nach Italien überstellt werden würde. Am 11. Februar des Jahres übergaben italienische Behörden Zingerle am Brenner an die österreichische Polizei, die ihn zum Landesgericht in Innsbruck brachte. Der Prozess begann allerdings erst im September.

Wie im ersten Artikel der Serie erwähnt, brachte der Prozess auch in Innsbruck ein großes Publikum vor das Gericht. Dabei war Zingerles Schicksal zu diesem Zeitpunkt bereits entschieden – egal wie der Innsbrucker Prozess ausgehen sollte, er würde den Rest seines Lebens in einem italienischen Gefängnis verbringen. Der Staatsanwalt betonte jedoch, dass auch diese Verurteilung wichtig sei, sollte Zingerle aus irgendwelchen Gründen in Italien vorzeitig entlassen oder begnadigt werden.

Vor Gericht sagten neben dem Angeklagten, der die Tat nicht bestritt, auch der Gerichtsmediziner und ein psychiatrischer Gutachter aus. Während Zingerle versuchte, seine Verbrechen mit Verweis auf seine schwere Kindheit, wenn schon nicht zu rechtfertigen so doch zu begründen, erklärte der psychiatrische Gutachter, dass Zingerle zwar ein „gesellschaftsfeindlicher“ Straftäter, aber nicht verrückt sei. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass es sich bei dem Mord an Helen Munro um eine „Zwangshandlung“ handle, wie von der Verteidigung argumentiert wurde. In seinem Schlussplädoyer an die Geschworenen erklärte der Staatsanwalt:


Solche Menschen dürfen nie wieder auf die Menschheit losgelassen werden. Er hat nicht das erste Menschenleben auf dem Gewissen. Helene Munro wurde seelisch und körperlich zu Tode gequält. Das ist eine besonders grausame und bestialische Tat. Ich persönlich bedauere, daß Ihnen [den Geschworenen] das Gesetz nicht das Recht gibt, die Todesstrafe zu verhängen. […]

Anschließend betonte er den heldenhaften Widerstand der ermordeten Helen Munro und schloss:

Und wenn Sie wissen wollen, wie man in unserem Land einer solchen Frau gedenkt, dann folgen Sie mir noch einmal an den Tatort: Auf einem Stein vor der Höhle finden Sie dort ein Gußeisenkreuz! Und die Berge in der Umgebung von Innsbruck sind die Steinzeugen für dieses Verbrechen. Und an jedem Jahrestag werden Sie dort einen Strauß blutroter Alpenrosen finden zum Gedenken an diese heldenhafte Frau.

Noch am selben Tag verurteilten die Geschworenen Guido Zingerle zu lebenslanger Haft.

(Zingerle vor dem Tiroler Landesgericht, Signatur Ph-30430)

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