Schuld und Sühne (IV.)
Bereits seit dem frühen Mittelalter symbolisiert das Schwert wie wohl kein anderes Objekt Autorität und Gerechtigkeit. Selbst durch das Schwert gerichtet zu werden, war einst ein Privileg, der gemeine Verbrecher wurde gehängt, besonders verruchte wurden zum Opfer einer der grausamen Hinrichtungsarten, die im zweiten Artikel der Serie erwähnt wurden. Dementsprechend überrascht es nicht, dass das Schwert auch ein Symbol des Scharfrichters war. Hier zu sehen ist das Richtschwert des Gerichtes Sonnenburg aus dem Jahr 1680. Gleich ins Auge fällt die abgerundete Spitze des Schwertes, die sich bei sämtlichen Waffen dieser Gattung findet.
Wenn ein Scharfrichter es zu einem gewissen Wohlstand brachte – was durchaus vorkam, der Nürnberger Henker gehörte im 16. und frühen 17. Jahrhundert zu den am besten bezahlten Männern der Stadt – dann ließ er sich dieses Objekt, welches für ihn grimmiges Werkzeug und erhabenes Symbol zugleich war, auch einiges kosten. Es konnte mit Goldarbeiten verziert sein oder wurde mit Gravuren versehen, welche seinen Berufsstolz ausdrücken; auch wenn er bis ins 18. Jahrhundert offiziell zu den unehrlichen Männern gerechnet wurde. Auf dem Sonnenburger Schwert sehen wir ein Beispiel einer solchen Gravur, die auf der Klinge einen Scharfrichter ihn Ausübung seines Handwerks zeigt. Ein wenig überdimensioniert steht er neben dem armen Sünder, der mit zum Gebet erhobenen Händen auf einem Stuhl sitzt. Tatsächlich wurde die Todesstrafe durch Enthaupten so vollstreckt, mit dem Delinquenten aufrecht sitzend (oder kniend) und dem Scharfrichter einen waagrechten Schlag vollführend, auch wenn man heute eigentlich das Bild des Verurteilten mit dem Kopf auf dem Block vor Augen hat.
(Signatur Ph-G-10054)