Zu viel (Buch-)Druck!
Der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern durch Johannes Gutenberg im 15. Jahrhundert folgten bahnbrechende Veränderungen, welche das alltägliche Leben in unterschiedlichsten Aspekten mehrere Jahrhunderte lang prägen sollte. Mithilfe der metallenen Lettern konnten Texte, ob für Flugblätter, Zeitungen oder Bücher, immer wieder neu zusammengesetzt werden. Durch diese Möglichkeit konnte Geschriebenes besonders schnell produziert und vervielfältigt werden, sodass es nun möglich war Informationen viel schneller zu verbreiten.
Im 18. Jahrhundert hatte sich der Buchdruck bereits gut etabliert und war auch in Innsbruck wichtiger Bestandteil des städtischen Handwerks geworden. Dass es dabei jedoch nicht immer problemlos zuging, beweist der hier abgebildete Akt:
im ersten Abschnitt des Dokuments (im Titelbild) werden die Privilegien und Rechte des Hofbuchdruckers Jakob Christoph Wagner, welche bereits seit dem Jahr 1604 alle 10 Jahre neu verliehen wurden, erneuert und bestätigt. Man kann darin lesen, dass der Hofbuchdrucker ein Monopol auf den Druck von Tafel, Libellen, Bauernkalendern, Ordinarien und Extrazeitungen in einem Umkreis von 10 Meilen um Innsbruck hat.
Seitmahlen die röm: kais: mst: [römische kaiserliche Majestät] auf bey deroselben von jacob christoph wagner des raths burger und hofpuechtruckhern alhier allerunderthenigist beschechenes anlagen dass ihme einsmahlen anno 1604 auf 10 jahr erthailte und nunmehr exspirierte privilegium kraff dessen er wagner nit allein allerhand taffl, libell und paurn colender sondern auch die ordinari und extrazeitungen auf 10 meihl weegs alda umb insprugg herumb allainig zu truckhen und zuverkauffen befuegt sein solle.
Lauth sub dato 9 decembris negsthin allergnedigist erfolgten rescripts und eines ausgeförtigten neuen diplomatis widerumben auf andere 10 jahr allergnedigist prorogiert und verneuert.
Genau dieser Umstand wird etwa 60 Jahre später Gegenstand eines Konflikts zwischen Buchdruckern und Buchhändlern. Im zweiten Teil des Akts beschwert sich der damalige Hofdruckmeister Michael Anton Wagner über mehrere Buchhändler – namentlich erwähnt ist nur ein gewisser Franz Ägidius Schmidt –, welche gegen diese Regelung verstoßen haben und innerhalb dieses 10-Meilen-Umkreises Kalender verkauft haben sollen.
Demnach sich der alhiesige hofpuechtruckher michael anthony wagner wider den verbürgerte puechhandler franz ægidi schmidt und andere laädler in deme beschwerdt, daß diese zuwid(er) sein erlangt […] privilegium […], vermög dessen er wagner des truckh: und verkhauffs aller calend(er) was gattung die sein, auf 10 meyl weegs umb yhnsprugg dermahlen noch allein befuegt ist mit verkhauffung allerhandt calender zubeeinträchtigen sueche […];
Als würdet burgermaister und rath alhier hiemit gemessen aufgetragen ihren verburgerte puechhandler schmidt und and(er)e laadler inerhalb negster 4 täg dahzuhalten, das sye deren vorrath von calend(er) in dem ersten ankhauffs=preis an widerholten wagner ybergeben: widrigenfahls solche waahren eo ipso verluestig sein sollen.
Um diesen Streit zu schlichten, wird den Buchhändlern angeordnet, diese Kalender innerhalb von 4 Tagen dem Hofbuchdrucker zu übergeben.
Carla Warbanoff
Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Akt 597/1700