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Bier Und Totengedenken

Bier und Totengedenken

Wenn man an einem lauen Sommerabend gemütlich im Gastgarten des Stiftskellers in der Innsbrucker Altstadt sitzt und ein Bier genießt, denkt man oftmals gar nicht daran, welche Geschichte dieses Gebäude in sich trägt. Springen wir also zurück an jenen schicksalshaften Tag des Jahres 1765, als Franz Stephan, Gatte Maria Theresias, unerwartet in der Innsbrucker Hofburg verstarb. Maria Theresia dürfte wohl ihr Leben lang um den verstorbenen Gatten getrauert haben, schrieb sie noch Jahrzehnte später in Briefen über dessen Verlust. „Zum ewigen Gedenken“ an dessen Tod gründete sie bereits 1765 am Todesort Franz Stephans das Adelige Damenstift. Eintretende Damen mussten mindestens 16 adelig geborene Vorfahren vorweisen. Die Kernaufgabe der jeweils zwölf erwählten Stiftsdamen war das Gebet für den verstorbenen Kaiser. So sollten sie jeden Vormittag zwei Messen beiwohnen und täglich zur Todesstunde des Kaisers das Totenoffizium beten. Sie mussten sich aber nicht ein Leben lang der Trauer verschreiben: Die Damen konnten jederzeit aus dem Stift austreten, heiraten oder einem geistlichen Stift beitreten. Die Teilnahme an Veranstaltungen war erlaubt, lediglich Maskenbällen und der Aufführung von Komödien sollte man fernbleiben. Unter der bayrischen Herrschaft ruhte das Damenstift, lebte danach aber wieder auf. Das Stift besteht bis heute, die Bestellung neuer Stiftsdamen obliegt nun dem jeweils amtierenden Tiroler Landeshauptmann als Nachfolger der Tiroler Landesherren.

Vielleicht nehmen Sie sich beim nächsten Biergenuss ebenfalls kurz Zeit zum Gedenken an den vor mehr als 250 Jahren verstorbenen Kaiser. 😉

(Stadtarchiv Innsbruck, Ph-36316)

(Autorin: Sabrina Schober)

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. Eine Frau war damals vor dem Recht und in der Gesellschaft unmündig wie ein Kind. Sie ging als Eigentum des Vaters in jenen des Ehemannes über. Eine unverheiratete Frau hatte es noch schwerer, sie durfte sich allein kaum in der Gesellschaft bewegen. Eine Stiftsdame hatte zumindest die – ohnehin wenigen – Rechte einer verheirateten Frau.
    Eigentlich eine schöner Kompromiss nach einer geplatzten oder nie zustande gekommenen Verlobung. Allemal besser als ein Klosterleben, aber eben nur einer elitären Schicht zugänglich. Heute, da das längst Geschichte ist können sich die Stiftsdamen längst inkognito bewegen. Ob sie im damals neu errichteten Stiftskeller schon mal auf ein Bierchen gingen? Man wird es wohl nie erfahren.

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