Wein zu Wasser
Die Versorgung mit sauberem Wasser war seit jeher ein wichtiges Bedürfnis für die Stadt. Man benötigte nicht nur Trinkwasser für Mensch und Tier, daneben war auch Brauchwasser für unterschiedliche Zwecke notwendig, nicht zuletzt für die Säuberung der Straßen und Plätze von Unrat, besonders aber für das Löschen von Feuern.
Die heutige Quelle ermöglicht uns einen kurzen Blick auf einen Teilaspekt der Wasserversorgung, nämlich die Wasserversorgung einzelner Häuser in der Stadt. Im Titelbild sehen Sie ein Revers einer Verleih-Urkunde aus dem Jahr 1800, die Alois Niederkircher, dem damaligen Wirt des Goldenen Adlers ein sechzehntel Anteil aus dem Höttinger Brunnengeleit zusicherte. Als Brunnengeleit wurde damals eine Wasserleitung bezeichnet. Wie der Name es bereits verrät, führte diese Leitung seit spätestens dem Ende des 15. Jahrhunderts Wasser aus verschiedenen Quellen oberhalb des Gramartbodens in Holzröhren herunter in die Stadt. Das Höttinger Brunnengeleit war nicht im Besitz der Stadt, sondern Teil des landesfürstlichen Leitungsnetzes, das zunächst für die Versorgung des Hofs und landesfürstlicher Gebäude angelegt worden war. An diese Leitung waren aber auch zahlreiche öffentliche Brunnen in der Altstadt angeschlossen, außerdem konnten Privatpersonen nach Abschluss eines Vertrages, Wasser aus diesem Geleit beziehen.
Das Bild oben zeigt Ihnen einen solchen Vertrag. Auf vier Seiten wurde hier in zahlreichen Details die Wassernutzung geregelt. Zunächst wurde der zustehende Anteil, ein Sechzehntel Zoll, festgesetzt. Dies war die kleinste Menge, die man erhalten konnte. Anschließend setzte der Vertrag fest, wer die Kosten für das Legen der Leitung zu tragen hat. Das Hofbauamt trug in diesem Fall jene Kosten, die für die Errichtung der Leitung bis zum „Pippenkasten“ notwendig waren, alle weiteren Leitungen und Vorkehrungen, sowie die Ableitung des „Nachwassers“ hatten die Nutzer selbst zu bezahlen. Hierfür konnte man zwar die Dienste der sogenannten Brunnenknechte des Hofbauamtes in Anspruch nehmen, musste allerdings die Kosten für Material und Arbeitsstunden selbst bezahlen.
Schließlich sind auch die Kosten für den Wasseranteil geregelt, dieser betrug zum damaligen Zeitpunkt 1 Gulden und 45 Kreuzer pro Sechzehntel pro Jahr und war jeweils im Jänner fällig. War man den Zins schuldig, so wurden zunächst Mahngebühren in der Höhe von 12 Kreuzern erhoben und in weiter Folge bei Nichtbezahlung das Wasser „abgezapft“. Zuletzt erklärte sich der Nutzer bereit, jeder „nothfallenden Zinserhöhung“ zuzustimmen.
Eine solche Zinserhöhung erfolgte schließlich knapp 20 Jahre später, als die Kosten um fast einen Gulden auf 2 Gulden und 40 Kreuzer erhöht wurden. Alois Niederkircher nahm dies Erhöhung zwar hin und bezahlte jährlich den fälligen Wasserzins, allerdings beschwerte er sich in den 1820er Jahren mehrfach bei der Baudirektion über häufig ausbleibendes Wasser. Er beschuldigte dabei den zuständigen Aufseher über die Leitung und Brunnen (Brunnenmacher), dass dieser absichtlich das Wasser abstelle und das immer dann, wenn es gerade am unpassendsten war: etwa dann, wenn er das Haus voller Gäste hatte. In so einem Fall, so schilderte es Niederkircher weiter, müsse er stets den Brunnenmacher bestechen, um wieder Wasser zu erhalten. Im Vernehmungsprotokoll, das sich im Landesarchiv befindet, ist das treffend formuliert, indem Niederkircher schloss: „wenn kein Brandwein floß, so war auch tagelang kein Wasser zu haben.“
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Verleihurkunde, Alois Niederkircher, 1800, Karton 1579)