Perlagger-Kongress im Grauen Bären
Das „Perlaggen“ ist ein Kartenspiel, das um circa 1830 entstanden ist und sich in Nord- und Südtirol großer Beliebtheit erfreut(e). 1853 erschien ein erstes Regelbuch mit dem Ziel die Spielregeln zu vereinheitlichen, was aber bis heute nicht wirklich gelang. Im Gasthaus Grauer Bär fand am 19. April 1890 ein Gesamttiroler Perlagger-Kongress statt, der sich die Vereinheitlichung der Spielregeln zum Ziel setzte. An dem Kongress nahmen mehr als 120 Delegierte teil. Bereits am 3. April erschien in den Innsbrucker Nachrichten folgende Veranstaltungsankündigung: “ Wie wir aus sicherer Quelle erfahren, wird am 19. ds. abends 8 Uhr im Saale zum „grauen Bären“ in Innsbruck der Perlagger-Kongreß, d. h. die Zusammenkunft von Perlaggern zum Zwecke der Berathung und Feststellung einer allgemein gilthigen Perlagger-Ordnung stattfinden. Ein vorbereitender Ausschuß arbeitete zu diesem Behufe Regeln aus, die bereits im Druck erschienen sind. Auf Grund dieser Regeln soll die Berathung stattfinden, jedoch wird ausdrücklich bermerkt, daß die Abänderungen oder Zusatzanträge nur dann zur Verhandlung kommen, wenn dieselben vorher bei diesem Ausschusse angemeldet sind. […]
Am 11. April 1890 berichteten die Innsbrucker Nachrichten von regem Interesse am Perlagger-Kongress: „Sicherem Vernehmen nach nimmt der Kartenverkauf zum Congreß einen erfreulichen Fortgang, es sollen sich auch von auswärts zahlreiche Theilnehmer gemeldet haben. Es ist wünschenswerth, daß alle jene, welche am Congresse theilzunehmen gedenken und nicht schon im Besitz von Karten sind, sich ehestens um Karten umsehen, da der Verkauf derselben sehr wahrscheinlich schon in der Mitte der nächsten Woche abgeschlossen sein wird. Besonders diejenigen, welche von auswärts zu kommen gedenken, möchten wir noch einmal aufmerksam machen, daß man möglicherweise am Tage des Congresses oder beim Preisperlaggen keine Karten mehr bekommt und daß es sich für solche dringend empfiehlt, sich ja rechtzeitig die nöthige Festkarte zu bestellen. […]“
Das Ergebnis des Perlagger-Kongresses: Man konnte sich nicht auf einheitliche Regeln einigen. Um Streitigkeiten bei Turnieren mit Spielern aus verschiedenen Ortschaften zu vermeiden, entwickelte sich folgender Brauch: Es zählen der Spielort oder die Entscheidung des Hausherrn welche Spielregeln zur Anwendung kommen.
Ein paar Tage nach dem Perlagger-Kongress, am 26. April 1890 erschien der folgende, eher kritische Artikel in der Morgenausgabe der Tageszeitung „Deutsches Volksblatt“.
Für alle, die sich für das Perlaggen interessieren, aber die nicht ganz einfachen Spielregeln noch nicht kennen, gibt es nun eine ausführliche Beschreibung (Quelle: https://perlaggenfoerderkreis.wimuu.com/de/Regeln).
PERLAGGEN – „INNSBRUCKERISCH“
1. Spielmaterial:
Es wird mit den Salzburgerkarten gespielt, 32 Karten und Weli. Insgesamt 33 Karten.
2. Spielteilnehmer:
An dem Spiel nehmen vier Spieler teil, wobei die Gegenübersitzenden jeweils zusammenspielen. Jeder Spielteilnehmer erhält 5 Karten. Es kann auch zu zweit, zu dritt und mit 4 Karten zu sechs, gespielt werden. In diesem Fall, kann das Spiel hie und da untergehen, wenn nicht 3 Stiche erreicht werden.
3. Ziel des Spieles:
Das Spiel geht über 18 Punkte. Das Spielerpaar, das zuerst 18 Punkte erreicht, gewinnt das Spiel.
4. Figuren:
Beim Perlaggen gibt es 3 Figuren, welche jeder Spieler im Laufe einer Runde (ob am Zug oder nicht)
bieten kann:
• Gleich – zwei oder mehrere Karten gleichen Ranges
• Hanger – zwei oder mehrere Karten gleicher Farbe mit aufeinanderfolgendem Rang
• Spiel – Das Paar, das mindestens 3 Stiche macht.
Die Randordnung der 3 Figuren ist: Gleich, Hanger, Spiel.
5. Bieten:
Im Laufe einer Runde hat jedes Spielerpaar das Recht eine Figur zu bieten. Voraussetzung ist, dass der Bietende diese Figur auch besitzt (Ausnahme „Spiel“). Wird das Gebotene gut gelassen, erhält der Bietende einen Punkt. Wurde das Gebotene gehalten, erhält der Spieler mit der höchsten Figur 2 Punkte, unabhängig davon, ob er oder ein anderer Mitspieler das Gebot gehalten hat. Wurde „Drei“ Geboten und gehalten, gibt es 3 Punkte. Treten zwei gleich große Figuren auf (z.B. zweimal drei Könige als Gleich) und die Figur wurde gehalten, steht die Figur und keiner der beiden Paare erhält den Punkt. Eine Besonderheit stellt das „Spiel“ dar. Jeder Spieler kann zu jederzeit „Ein Spiel“ bieten, weil man ja am Anfang nicht weiß, wer die letzte Runde sticht. Wurde in der letzten Runde jedoch die erste Karte ausgelegt, können nur noch die Spieler bieten, welche die gleiche Farbe bzw. einen Trumpf oder Perlagg haben.
6. Perlaggen:
Ständige Perlaggen in absteigender Reihenfolge sind:
– Herzkönig
– Schellwelli
– Schellsieben
– Eichelsieben
Den ständigen Perlaggen untergeordnet sind die Trumpfperlaggen:
– Trumpfsieben
– Trumpfunter
– Trumpfober
Jeder Perlagg kann – muss aber nicht – beim Ausspielen für eine x-beliebige Karte getauft werden, um eine Figur (Gleich oder Hanger) zu stellen.
Für das Spiel sticht jeder getaufte Perlagg die gleichwertige Karte derselben Farbe nach Maßgabe der Rangordnung der Perlaggen.
7. Trumpf:
Nach Verteilen der Spielkarten an die Mitspieler schlägt der Geber die 1. Karte als Trumpf auf. Schlägt der Geber einen Perlagg als Trumpf auf, so hat er das Recht, denselben mit einem Trumpf abzutauschen. Hat er keinen Trumpf geht dieses Recht an seinen Partner über. Ein Austauschen von Seiten der Gegenpartei ist ausgeschlossen.
8. Deuten:
Das Deuten unter Teamspieler durch Mimik und Gestik ist nicht nur erlaubt, sondern fester Bestandteil des Spiels. Dazu vereinbaren die Spielpartner vorher Geheimzeichen. Wichtig ist, die Gegner dabei im Unklaren über die eigenen Karten zu lassen und gleichzeitig möglichst viel durch Beobachtung und Kombinationsgabe über deren Karten zu erfahren.
SPIELREGELN:
§ 1
Wenn keine andere Form zwischen den zwei oder vier Spielern ausgemacht wurde, wird durch Abheben der Karten die Zusammengehörigkeit hergestellt. Hoch zu hoch, nieder zu nieder. Die höchste Karte gibt an. Bei den nachfolgenden Partien geben jedoch jeweils die Verlierer an.
§ 2
Die Punktezahl, mit der das Spiel ausgeht, ist vor Beginn des Spieles zu vereinbaren. In der Regel wird zu 18 gespielt. Jene Partei, die als erste die vereinbarte Punktezahl erreicht, hat die Partie gewonnen.
§ 3
Die Rangordnung der drei Figuren ist folgende: 1. Gleich, 2. Hanger, 3. Spiel
§ 4
Wenn der zum Abheben Berechtigte einen oder mehrere ständige Perlaggen abhebt, so kann er ihn/sie
behalten. Ein aus Versehen nicht abgehobener Perlagg verbleibt im Kartenpaket und darf von niemandem
angefordert werden. Beim Abheben der Karten darf nur eine Karte ersichtlich sein, ansonsten muss neu gemischt und abgehoben werden. Ein eventuell vorher abgehobener Perlagg darf nicht behalten werden.
§ 5
Aufgedeckte Karten beim Ausgeben können zurückgewiesen und ein neues Ausgeben verlangt werden. Wenn wegen Vergebens neu gemischt werden muss, verbleiben eventuell abgehobene Perlaggen dem Abheber. Nicht vom Geber aufgedeckte Karten schließen ein neues Ausgeben aus. Werden aus Versehen zu viele oder zu wenige Karten ausgegeben, muss das sofort vom Spieler gemeldet und neu ausgegeben werden. Wer vergibt, wird mit zwei Punkten gestraft.
§ 6
Sollte sich aber am Ende des Spieles herausstellen, dass absichtlich mit mehr als fünf Karten weitergespielt wurde, wird die Partei, die davon betroffen ist, jeder gemachten Figur verlustig erklärt und zwei Punkte gestraft.
§ 7
Der Geber ist verpflichtet, seinen Mitspielern nach dem Geben und Trumpfaufschlagen die oberste und unterste der verbleibenden Karten (Luck und Boden) zu zeigen. Danach dürfen diese Karten von niemandem mehr angeschaut werden. Schlägt der Geber einen Perlagg als Trumpf auf, so hat er das Recht, denselben mit einem Trumpf auszutauschen. Hat er keinen Trumpf, geht das Recht auf seinen Partner über. Der Austausch vonseiten der Gegner ist ausgeschlossen. Überlässt der Geber das Austauschen des Perlaggs seinem Partner, obwohl er selbst austauschen könnte, verstößt dies gegen die Spielermoral und Spielregeln und wird mit Partieverlust bestraft.
§ 8
Jede Figur muss klar und deutlich geboten werden, d. h. der Spieler sagt: „Ich biete …“ oder „… geboten!“
§ 9
Was einmal von einem Spieler geboten oder gehalten ist, selbst wenn es ohne Einwilligung des Partners geschieht, darf unter keinen Umständen mehr widerrufen werden. Jede von einem der beiden Partner gebotene oder gut gelassene Figur gilt für beide Partner. Die Bemerkung „Mein Partner spielt auch mit“, oder wenn der nicht einverstandene Partner sagt: „Ich bin auch beim Spiel“, gilt nicht. Wirft einer der Spieler die Karten aufgedeckt auf den Tisch, so gilt dies für beide Partner als Verzicht auf die noch vorhandenen Figuren. Die Gegner schreiben die restlichen bzw. die gebotenen Punkte. Grundsätzlich gilt: die Karten nie wegwerfen.
§ 10
Derjenige Spieler, der eine Figur (Gleich oder Hanger) bietet oder hält, ohne dieselbe zu haben oder machen zu können, verliert alle gemachten Punkte und wird außerdem zwei Punkte gestraft. Sollte diese Partei noch keine zwei Punkte haben, so werden diese im Laufe des Spieles abgezogen. Diese Strafe gilt nicht für das ungesehen Gebotene.
§ 11
Auf jedes Gebotene muss unbedingt Antwort gegeben werden. Wenn zum Beispiel Spiel, Gleich oder Hanger geboten wird, muss sofort Antwort gegeben werden. Siehe dazu § 22, der ein selbständiger Paragraph ist und nur den Grundzügen der Spiel-habenden Partei gerecht zu werden hat. Wenn im Verlaufe des Spieles eine früher gebotene und gehaltene Figur von der einen oder anderen Partei neuerdings geboten wird, so steht der Gegenpartei das Recht zu, dieselbe zu halten oder auch gut sein zu lassen.
§ 12
Die gebotene und vom Gegner gut gelassene Figur gilt als gemacht und auch als geschrieben und zieht daher selbst der vorgebotenen Figur vor. In allen übrigen Fällen entscheidet die vorgebotene Figur, und bevor eine gebotene Figur nicht entschieden ist, kann eine nicht gebotene Figur nicht als gemacht betrachtet und geschrieben werden.
§ 13
Es kann nur drei, vier, fünf, sechs, sieben und Spiel aus gesteigert werden. Der Beginn des Steigerns steht nur der haltenden Partei zu.
§ 14
Die bis zum Spiel aus gesteigerte Figur zieht allen anderen Figuren vor.
§ 15
Es darf nie Farbe verleugnet werden, außer es wird mit Trumpf oder Perlagg gestochen. Ein Perlagg ist immer Farbe. Er kann z. B. bei Trumpfspiel als beliebige Karte anstelle eines Trumpfes zugegeben werden.
§ 16
Als ausgespielt ist jene Karte zu betrachten, die vom Spieler auf den Tisch gelegt und losgelassen wurde.
§ 17
Eine ausgespielte Karte darf nicht mehr zurückgenommen werden, es sei denn, dass Farbe bekannt werden muss. Dies gilt nur innerhalb derselben Runde. Farbleugnen bedeutet Spiel-Verlust und zwei Punkte Strafe.
§ 18
Jeder Perlagg muss sofort beim Ausspielen getauft werden, andernfalls wird er von der Gegenpartei zur einfachen Karte erklärt (Weli zu Schellsechser usw.). Ein getaufter Perlagg darf unter keinen Umständen mehr umgetauft werden.
§ 19
Ein irrtümlich ausgespielter Perlagg darf niemals zurückgenommen und muss sofort getauft werden.
§ 20
Jeder getaufte Perlagg sticht die gleichwertige Karte derselben Farbe nach Maßgabe der Rangordnung der Perlaggen selbst.
§ 21
Hat eine Partei 17 Punkte erreicht, hat sie kein Recht mehr, zu bieten. Die Partei, die im Verlaufe des Spieles auf der vorletzten der vereinbarten Punktezahl angekommen ist und, wenn auch aus Versehen, noch eine Figur bietet, wird wegen Überbieten sofort um zwei Punkte gestraft.
§ 22
Jene Partei, der das Spiel gut ist, hat die Verpflichtung, zu weisen, die allenfalls bereits aufliegende Figur abzuweisen oder zu bieten. Die Gegenpartei hat sofort Antwort zu geben (§ 11), d. h. einzustellen, abzuweisen oder zu bieten. Im Weiteren obliegt diese Pflicht wieder der Spiel-habenden Partei. Jede Partei ist berechtigt, um die nicht gewiesene, nicht gestellte oder nicht besser gewiesene Figur zu fragen, und die gefragte Partei ist verpflichtet, die so unentschiedene Figur zu weisen, zu stellen oder abzuweisen, bzw. zu bieten oder gut sein zu lassen. Der eingerissene Unfug: „Ich werde zum Schluss schon mein Gebotenes oder Gehaltenes haben“, ist untersagt. Die Spiel-habende Partei hat nicht das Recht, eine von ihr als stehend erklärte Figur später wieder besser zu machen. Dieses Recht steht jedoch der Gegenpartei zu, sofern nicht auch sie diese Figur als stehend erklärt. Die Punkte für eine von beiden Parteien stehen gelassene Figur können von niemandem mehr gemacht werden.
§ 23
Wenn eine Partei bereits drei Stiche hat, so muss sie erklären, dass sie die Figur Spiel gemacht hat. Diese Partei ist verpflichtet, zu weisen oder zu bieten. Sollte die Spiel-habende Partei irrtümlicherweise trotzdem weiterspielen, so kann die Gegenpartei jedoch nie mehr die Figur Spiel machen.
§ 24
Sobald die Figur Spiel entschieden ist, steht es nur der Spiel-habenden Partei zu bzw. ist dieselbe dazu verpflichtet (§ 22), zu weisen oder zu bieten. Sie darf in der Erfüllung dieser Pflicht in keiner Weise von der Gegenpartei beirrt oder gehindert werden, sei es durch Vorbieten, Vorweisen oder sonst wie. Es ist nicht gestattet, dass nach Entscheidung der Figur Spiel die bereits am Tisch aufliegenden Karten aufgenommen werden, bevor alle drei Figuren entschieden sind.
§ 25
Im Falle, dass beide Parteien 17:17 haben und nur noch ein Punkt zum Ausgehen fehlt, ist vom linken Spieler des Ausgebers ausgehend im Uhrzeigersinn von jedem Spieler um Dritziges, Vierfaches oder Fünffaches zu fragen. Die höchste Figur geht aus. Erklärt die Gegenpartei, dass sie ebenfalls ein Dritziges, Vierfaches oder Fünffaches besitzt, sind beide Teile verpflichtet, den Höhengrad desselben zu bekennen, jedoch nicht die Karten auf den Tisch zu weisen, bevor der Grad nicht festgestellt ist. Haben z. B. beide Parteien ein dritziges oder vierfaches Gleich in gleichem Höhengrad, also eine stehende Figur, kann eine minderwertige Figur niemals in Betracht kommen, denn in diesem Falle entscheidet das Spiel. Wenn beim Stand von 17:17 während der ersten Runde keine der Parteien ums Heben fragt bzw. eine Figur nicht heben lässt, entscheidet das Spiel. Bei 17:17 geht eine zweifache Figur nicht aus. Durch voreiliges Abweisen der Karten würde für den Fall der Gleichheit der Figur (§ 28) das darauf entscheidende Spiel durch die aufgedeckten Karten verraten sein.
§ 26
Der Fall 17:16 kann nur in folgender Weise ausgelegt werden: z. B. die 16 bieten Gleich oder Hanger, die 17 lassen die gebotene Figur gut sein, so haben die 16 auch 17. Daraufhin entscheidet die nichtgebotene Figur – sofern vorhanden. Ist keine solche Figur vorhanden oder sie steht, so entscheidet das Spiel (siehe § 28). Bieten die 16 aber zuerst das Spiel und die 17 lassen dasselbe gut, so tritt wieder der § 27 in Anwendung, und bei Gleichheit der höherwertigen Figur muss neu ausgegeben werden.
§ 27
Beim Stand von 17:15 sind die 15 normalerweise gezwungen, zu bieten, um den 17 den Sieg zu entreißen. Bieten z. B. die 15 Gleich und Hanger und es wird von den 17 gut gelassen, so haben die 15 auch 17. In diesem Falle entscheidet wieder das Spiel (§ 25). Halten die 17 die zwei gebotenen Figuren, können die 15 auch die dritte Figur bieten. Das kann für die 17 eine Falle sein. In dem guten Glauben, dass die 15 nicht alles machen können, lassen die 17 das Spiel gut. Somit haben die 15 jetzt 16 Punkte und es geht das Erstgebotene aus. Wird dieses von beiden Parteien gleichwertig ausgewiesen, so entscheidet das Zweitgebotene. Steht auch dieses, so muss nach § 26 neu ausgegeben werden. Alle gebotenen oder gehaltenen Figuren punkten. Wird beim Stand von 15:17 das Spiel gut gelassen, so haben die 15 nun 16 Punkte und sind laut § 22 verpflichtet, Gleich und Hanger zu weisen oder zu bieten. Erklären die 17, keine der gewiesenen Figuren besser zu haben oder einzustellen, so haben die 15 die Partie gewonnen. Kann die Spiel-habende Partei aber nur eine Figur weisen, so ist die zweite Figur praktisch von der Gegenpartei gemacht, sofern vorhanden. In diesem Falle ist die 17 aus. Kann die Spiel-habende Partei eine Figur nicht weisen, die andere Figur jedoch bieten, so muss die 17 auf das Gebotene antworten. Lässt sie gut, haben die 16 auch 17 Punkte. Nun kann nur mehr eine mindestens dritzige Figur entscheiden, ansonsten muss neu gegeben werden.
§ 28
Haben beim Stand von 17:17 beide Parteien gleichwertige stehende Figuren desselben Ranges, so entscheidet ausschließlich das Spiel, wobei dann die Spielenden nicht mehr an die frühere Figur gebunden sind und die Perlaggen zur freien Verfügung haben, sofern sie noch in Händen der Spieler sind.
§ 29
Die in der fünften Runde zuerst ausgeworfene Karte gilt als Spiel-Farbe. Das Spiel kann nur mit Farbe, Trumpf oder Perlagg geboten, gehalten oder gesteigert werden, ungeachtet, ob Trumpf oder Perlagg vorgelegt worden ist.
§ 30
Die Partei, die zum dritten Stich den Martl oder den höchsten Perlagg auswirft, im guten Glauben, damit das Spiel zu haben, irrt sich. Erst wenn der letzte Spieler seine Karte niedergelegt hat, ist das Spiel gemacht, wenn es nicht früher, um die Karten nicht zu verraten, gut gelassen wird. Solange sich Karten in den Händen der Spieler befinden, können dieselben nach Bedarf und Belieben ausgenützt werden, sonst wäre das eine Einschränkung für den Spieler.
§ 31
Wird das Spiel im Falle des vorstehenden § 30 mit einem Perlagg geboten oder gehalten, so steht es dem Bietenden bzw. dem Haltenden frei, diesen Perlagg ohne Rücksicht auf die Spielfarbe zu verwenden.
§ 32
Es ist gestattet, dass ungesehen eine, zwei oder alle drei Figuren von einer Partei gemeinschaftlich geboten werden, in dem Falle die so bietende Partei an die gebotenen Figuren gemeinschaftlich gehalten ist (siehe § 9), wenn überhaupt die Möglichkeit besteht, die so gebotenen Figuren machen zu können (§ 10). Wenn ungesehen alle drei Figuren zugleich geboten werden, das Vorgebotene aber nicht bestimmt genannt wurde, so gilt als solches 1. Gleich, 2. Hanger, 3. Das Spiel. Wird das ungesehen Gebotene von der Gegenpartei gehalten, so ist dieselbe auf Befragen verpflichtet, zu erklären, welcher von den Partnern das eine oder das andere hält. Wird das ungesehen Gebotene gut gelassen, so schreibt die bietende Partei die Punkte nur, wenn sie die gebotene(n) Figur(en) auch hat.
§ 33
Übersehen entschuldigt nicht, nach dem Grundsatz: Ein Spieler schläft nicht! Reklamationen beim Aufschreiben gelten nur so lange, bis die Punkte des darauffolgenden Spieles notiert werden. Nachträglich Irrungen zu verbessern oder deren Richtigstellung ist nicht gestattet. Ist man im Laufe der Partie im Zweifel, wer die Karten austeilen muss, so weist die Schrift, wer zu geben hat. Wenn z. B. A das erste Spiel gegeben hat, so gibt B das zweite, C das dritte, D das vierte, A das fünfte, B das sechste usw. Diese Bestimmung ist wichtig, weil es in der Hitze des Gefechtes öfters vorkommt, dass eine Partei mit oder ohne Absicht zweimal hintereinander gibt oder zweimal hintereinander nicht gibt. Wenn ein Spieler noch vor Beendigung der fünften Spielrunde darauf kommt, dass in falscher Reihenfolge gegeben wurde, muss neu und richtig, wie es die Schrift weist, ausgeteilt werden.
§ 34
Kartenstehlen wird sofort mit Partieverlust geahndet.
§ 35
Die diesen Regeln vorangehenden Erklärungen, Beispiele und Einleitung des Spieles sind ein integrierter Bestandteil dieser Perlagger-Ordnung.
(Stadtarchiv Innsbruck, Ph-30970)
Hier im Oberland sind Imst und Tarrenz Hochburgen des Perlaggens