Wieder einmal einer für die Autofans
Ich bin immer fasziniert, wie wenig Kotflügel eines Autos ins Bild ragen muss, damit die Freaks sofort Marke, Type, Subtype, Baureihe und Baujahr zweifelsfrei bestimmen können. Den Audi links erkenne sogar ich. Ist das nicht der Europa-Weltberühmte Audi Quattro? Der war damals so was wie ein Wunderding. War es wahrscheinlich auch. Jedenfalls ist das auch an mir damals noch hoffnungsvollen Knaben nicht vorbeigegangen.
Kürzlich war im Spiegel in einem Beitrag zu lesen, dass in Deutschland plötzlich die Oldtimer „out“ sind und in sehr kurzer Zeit um 30 % und mehr im Preis gefallen sind. Und keiner kann sich das so richtig erklären. Ich kann den Artikel nicht verlinken, weil er im Abo-Bereich liegt.
Doch was ist denn eigentlich ein Oldtimer? Da hilft ein Blick auf die Homepage des Ministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, die folgende Legaldefinition anbietet:
Begriffsbestimmung
Die Begriffsbestimmung für historische Fahrzeuge findet sich im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, § 2 Absatz 1, Ziffer 43. Demnach ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug,
- mit Baujahr 1955 oder davor, oder
- das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist (§ 131b).
Der Erlass zur Thematik der historischen Fahrzeuge ist noch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst und sieht noch das frühere Alter von 25 Jahren vor.
Links ist übrigens die Leopoldstraße und wir schauen auf das Wiltener Platzl.
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck Ph-23.211-2)
V.l.n.r.: Volvo 143 mit offener Heckklappe, BMW 315, 316 8der 318 (E21) , Audi Coupe B2 mit allerlei Spoileranbauten, aber nicht der von Herrn Morscher angedeutete „Urquattro“, 2x Ford Escort Facelift ab 1985 und ein Ford Escort ab 1981. Recht unten ein PKW mit Stahlschiebedach und Dachträgern.