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Unverhofft Kommt Oft … (II)

Unverhofft kommt oft … (II)

Diesmal war ich selbst auf der Suche nach einem Akt. Wenngleich auch die eigentliche Suche leider erfolglos blieb, so war sie keineswegs umsonst, denn mir ist dabei ein anderer Akt in die Hände gefallen, der ein weiteres Rätsel der Innsbrucker Feuerwehrgeschichte lüftet (freilich nicht, ohne ein neues Rätsel aufzuwerfen 😉 ). Aber der Reihe nach. Vielleicht haben Sie letztens den Beitrag über den vergessenen Kommandanten der „ständigen Feuerwehr“ (= Berufsfeuerwehr), Eduard Pittl (1871-1934) gelesen. Während sein Name bislang völlig unbekannt war, wurde in der einschlägigen Literatur ein „Franz Kondle“ als erster Kommandant der Berufsfeuerwehr genannt. Diese Behauptung ließ sich aber mit den verfügbaren Quellen nicht in Einklang bringen.

Wie nun der neue Quellenfund zeigt, diente bei der Berufsfeuerwehr zwar kein „Franz Kondle“, aber bis zum Oktober 1908 führte Karl Kohnle das Kommando. Er dürfte damit der Nachfolger von Eduard Pittl und Vorgänger von Julius von Miller (1865-1939) sein. Demnach dürfte Miller frühestens im Herbst 1908 und nicht bereits 1906/07 das Kommando über die Berufsfeuerwehr übernommen haben. Aber der exakte Zeitpunkt ist bislang noch unklar. Und auch die Biographie von Karl Kohnle gibt noch Rätsel auf. Der Akt enthält dazu leider keine Angaben. Im Adressbuch scheint ein „Karl Kohnle“ erst im Jahr 1911 auf…

Allerdings enthält der Akt einige interessante Details zur Organisation der Innsbrucker Berufsfeuerwehr. So geht aus ihm u.a. hervor, dass die gemeinderätliche Löschsektion am 13. Dezember 1907 beschlossen hatte, dass die Angehörigen der ständigen Feuerwehr künftig „gegen Unfall versichert“ werden sollen:

„Versichert wurden die gegenwärtig im Dienst stehenden sechs Mitglieder der ständigen Feuerwehr
1. Josef Rieder
2. Anton Praty
3. Wendelin Schallhart
4. Georg Kleber
5. Josef Schwarz und
6. der Wachkommandant Karl Kohnle und zwar jeder der Genannten
I. für den Fall des Todes in der Höhe von 2.000 K. [entspricht rund 15.000 Euro]
II. für bleibende Invalität in der Höhe von 6.000 K.
III. für vorübergehende Invalität in der Höhe von 2 K. per Tag.“

Die Versicherungspolizze für die sechs Angestellten der Berufsfeuerwehr.

Auch erfahren wir, dass im Jänner 1908 der Innsbrucker Gemeinderat den Beschluss gefasst hat, den Stand der Berufsfeuerwehr auf sieben Mann zu erhöhen (zuvor waren es sechs), sodass sie „nunmehr […] 1 Wachcommandanten, 6 Mann und 1 Kutscher“ zählte.

(StAI, 8156/COML ex 1908)

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