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Theatralischer Brandschutz

Theatralischer Brandschutz

Die Tatsache, dass die Feuerwehr gemeinhin als ehrenwerte Institution anerkannt wird und ihre Mitglieder in einem Atemzug mit Ärzten und Sanitätern genannt werden, während Beamte des Brandschutzes für gewöhnlich bestenfalls ein genervtes Augenrollen für ihre Arbeit bekommen, ist vermutlich ein Symptom eines grundliegenden Problems der menschlichen Wahrnehmung. Man sieht eben nur den heldenhaften Feuerwehrmann mein Löschen eines gefährlichen Brandes, während das Haus, das von den Flammen verschont geblieben ist, weil ein nerviger Inspektor auf die Vorschriften gepocht hat, genauso aussieht wie jedes andere, das auch noch stehen würde, egal ob die Schuhe nun am Gang stehen durften oder nicht.

So wird die Bedeutung des Brandschutzes manchmal nur erkannt, nachdem eine Katastrophe, in der er vernachlässigt wurde, eintritt. Eine solche war der Ringtheaterbrand am 8. Dezember 1881. Der verheerende Brand am Wiener Ringtheater entstand, weil während einer Abendvorstellung Gas aus den Lampen austrat und entzündet wurde. Aufgrund des Versagens mehrerer Stufen der Notvorkehrungen, fanden mehrere hundert Menschen den Tod.

Der Brand war ein Weckruf für das Innsbrucker k.k. Hof- und Nationaltheater, an dem noch im selben Monat (!) 10.000 Gulden in notwendige Renovierungen für den Brandschutz investiert wurden. Der Kronleuchter erhielt statt dem Hanfseil eines aus Draht, Löschgeräte wurden im Haus angebracht und eine direkte Telegraphenlinie mit der städtischen Feuerwehr eingerichtet.

Die Kosten für die vollständige Sicherung des Hauses wurden 1882 allerdings auf satte 49.000 Gulden geschätzt – ein Betrag vor dem das Ärar dann doch zurückschreckte. Es folgten Verhandlungen zwischen dem Innsbrucker Gemeinderat, der k.k. Statthalterei und dem Reichsrat über die Kosten, während man gleichzeitig alles Mögliche einzusparen versuchte. Letztlich einigte man sich im Oktober des Jahres auf einen Plan der knapp unter 20.000 Gulden kostete, von welchen die Stadt 8.000 übernahm.

(Signatur Ph_A_24.421_8)

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