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Streit Am Marktgraben (II.)

Streit am Marktgraben (II.)

Der im vorigen Artikel erwähnte Prozess zwischen der Stadt vor dem Bezirksgericht und wurde am 25. April zugunsten ersterer entschieden und den Mietern die sportliche Frist gesetzt, die Bauten bis zum 1. Mai zu räumen. Ein Recht auf Ersatzräumlichkeiten, welche die Stadt zu besorgen hätte, wurden den gekündigten Parteien ebenso nicht zuerkannt.

Der Marktgraben mit dem Milchgeschäft von Franz Tollinger, Ph-25450

Bevor der Prozess in nächster Instanz an das Tiroler Landesgericht ging, einigten sich Tollinger und die Stadt jedoch, einen Vergleich zu suchen. Man einigte sich darauf, dass Tollinger das gesamte Gebäude (das Haus und den Vorbau) der Stadt abkaufen, abreißen, und neu errichten solle. Seine Firma würde dann das neugebaute Haus, ohne den Vorbau, beziehen. Als diese Vereinbarung geschlossen war, schaltete sich jedoch eine weitere Partei ein: Das Bundesdenkmalamt. Die Behörde untersagte die Veräußerung und den Abriss des Hauses, womit der Vergleich hinfällig wurde.  So nahm der Prozess vor dem Landesgericht seinen Lauf, aber das Urteil des Bezirksgerichts wurde bestätigt. Damit ging der Prozess vor den Obersten Gerichtshof, der allerdings erneut die vorgehenden Urteile bestätigte.

Das Enteignungsverfahren schritt indes ebenso nicht schneller voran. Die Stadt strebte während des Prozesses weiterhin auch eine einvernehmliche Lösung an und kaufte mehrere Häuser ihren vorherigen Besitzer ab.

Letztlich zog sich die Angelegenheit bis 1954 hin, dann aber war die bereits 1904 erstmal anvisierte Verbreiterung des Markt- und Burggrabens abgeschlossen.

(Titelbild: Die Straßenbahn biegt auf der verbreiterten Straße um die Ecke, Signatur KR-NE-1261)

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