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Schweiß Und Trank

Schweiß und Trank

Gleichzeitig mit dem Ansuchen um Errichtung einer Sauna am Rennweg 16a beantragte Herta Lenninger im Frühjahr 1952 auch eine Gast- und Schankgewerbekonzession für ein Buffet. „Den Erfordernissen einer modernen Sportstadt entsprechend ist für eine Sauna, – schon auch ev. im Hinblick auf das anspruchvollere [sic!] Publikum aus dem Ausland, – ein Büffet erforderlich,“ argumentierte sie. Da sich ein Saunabesuch „im Allgemeinen auf mehrere Stunden (mindestens 1-2 Stunden Ruhezeit)“ erstrecke, ließe sich ein beträchtliche Flüssigkeitsverlust bzw. „der Wunsch, beziehungsweise die Notwendigkeit einer erneuten Zufuhr wohl leicht erklären“, so die Medizinerin. Die offenbar gut informierte angehende Jungunternehmerin wies darauf hin, dass in den Saunabädern in Salzburg, Wels, Klagenfurt und Wien „überall sehr komfortable, reichhaltige Büffets“ inkludiert seien.

Die zuständige Fachgruppe der Kammer schätzte den Bedarf etwas anders ein. Die bereits in der Umgebung befindlichen Gastbetriebe, allen voran das Löwenhaus, wären sicherlich über Gäste aus dem Saunabad erfreut. Die medizinische Notwendigkeit könne man nicht beurteilen, aber auch „das gesundheitsfanatische finnische Volk“ besitze in keiner einzigen Sauna ein Buffet. Das gleiche gelte für die bestehenden Wannen-, Brause-, Dampf- und Heilbädern in Innsbruck. Das Urteil der Kammer – das womöglich Visionen wie jene des obigen Symbolbilds vor Augen hatte – war deshalb unmissverständlich:

„Vom rein hygienischen und psychologischen Standpunkt glauben wir, dass die Errichtung eines Buffets in einer Sauna falsch ist. Die Sauna soll und darf nicht zu einer Stätte werden, in der man gleich Lukull nach vollständigem Bad sich dem Genusse und womöglich sogar dem Alkoholgenuss hingibt.“

Das Gewerbeamt der Stadt Innsbruck zeigte sich weniger ablehnend. Es kontaktierte die Städte Salzburg, Wels und Klagenfurt (Wien nicht, denn Wien war wohl damals schon anders), die allesamt Lenningers Angaben zu den dortigen Buffets bestätigten. In der Folge wurde der Stadtrat mit dem Thema befasst. Auch Dr. Lenninger äußerte sich zur Stellungnahme der Kammer und verwies darauf, dass zumindest die schwedischen Saunen Buffets enthalten und auch die lokalen Verhältnisse in Tirol weniger klar seien, als von der Kammer dargestellt: „Ich verweise nur auf Hallenbad, Venusbad, Heilbad Volderwildbad u.s.w.“

Im September 1952 erhielt Lenninger die Konzession, zu Badezeiten ein nur für Badegäste zugängliches Buffet zu führen. Genehmigt wurde jedoch lediglich die „Verabreichung von kalten Imbissen, warmen Würsteln und Bäckereiwaren“ und „von Kaffee, Tee, Schokolade sowie von Erfrischungen“. Für den Ausschank von alkoholischen Getränken sei kein Bedarf gegeben. Die Gäste sahen das wohl etwas anders. Zumindest beantragte Lenninger sieben Jahre später erfolgreich die Konzession zum Ausschank von Bier. Auch die Kammer hatte 1959 keine Bedenken mehr.

(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Sl. Günter Sommer, Bd. 8, Nr. 16; Inhalt: Sammelakt Abt. I-6635/1964. Abs. 5; Abt. I-8129/1959 Abs. 5)

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. Innsbrucker Lachnummer.
    Eine Saunabetreiberin will für die Gäste ein Erfrischungslokal betreiben. Entrüstete Ablehnung seitens der Stadt mit der Empfehlung, im Bademantel zum Löwenhaus zu tigern, die Finnen machen das genauso, und anders darf man es deshalb nicht machen. Alpenfestung. In der zweiten Runde eigentlich nur knochenblamable Befragung anderer österreichischer Stadtverwaltungen, was sie dazu sagen. Alpenfestung etwas nach außen geöffnet. Antwort „Ok und Sauna schreibt man nicht mit h.“

    Immerhin läßt uns das anfangs verbotene Adambräuschild die Zeit der Fotografie besser einschätzen.

    So oft als man austrinkt
    ist der Krug auch schon leer

    wär übrigen nit so holprig gewesen. Aber war sowieso nur Adambräu drin.

    Und mein advocatus diaboli ist nicht ganz falsch gelegen.

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