Keine ausländische Musik?
Thematisch passend zum Beitrag von letzter Woche, wo es um das von Maria Theresia ausgesprochene Spielverbot ging, befasst sich der im Titelbild abgebildete Akt mit einem Verbot von musikalischen Auftritten. Im Gegensatz zum Spielverbot wird hier jedoch nur ausländischen Musikern untersagt im öffentlichen Raum zu singen oder Instrumente zu spielen.
Das Ganze hatte einen wirtschaftlichen Hintergrund: Man wollte so verhindern, dass die Einnahmen der Auftritte ins Ausland gebracht werden, wie es, laut Akt, bereits zu früheren Zeitpunkten passiert ist.
Neun Jahre später bat allerdings ein gewisser Franz Obermayr im Namen seiner Kompanie um Erlaubnis trotz des Verbots an Festtagen und Hochzeiten aufzutreten. Daraufhin ist in dem hier abgebildeten Akt zu lesen, dass ausnahmsweise dieser Gruppe an fremden Musikern gestattet wurde zu singen und Instrumente zu spielen:
„obschon mann sich inners auftrags gar wohl erinneren, das denen fremden musicanten nicht erlaubt seyn solln, auf denen sogenanten tinzl-tagen [Anm. jährliche Zusammenkunft einer Zunftgemeinschaft] und hochzeiten aufzuspillen, nachdeme iedoch der in der anlage samt compagnie supplicirende franz obermayr als fremder anzusuchen, so wolle mann ebefahls diesen compagnie die gleichmassige befugnus […] eingeraumet, anbei aber kein bedancken haben […]“
Carla Warbanoff
(Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck Akt 750/1757)