Glück auf! (Teil II.)
Der Bergbau in Hötting selbst ist seit 1479 belegt. In einer Urkunde aus diesem Jahr erlaubte Herzog Sigismund Peter Jenner den Verkauf des Silbers aus zwei Kübeln Erz, die er „im Hötinger Bach gewonnen“ hatte. Die Formulierung „im Bach“ bedeutend dabei nicht, dass das Erz aus dem Bach stammte, auch später wird von Bergwerken „im Bach“ gesprochen.
Auch wenn man nicht auf die erhofften großen Gold- und Silbervorkommen stieß, entwickelte sich der Bergbau stetig aufwärts. Eines der abgebauten Erze war Bleiglanz, auch als Galenit oder chemisch als Bleisulfid bekannt. Dieses Erz enthielt zum einen selbst Silber, wenn auch meist nicht sonderlich viel, zum anderen benötigte man aber das Blei als Mittel um Silber auch aus anderen Erzen lösen zu können. Bis zum Beginn des Abbaus in Hötting wurde das Blei aus dem hintersten Passeiertal über den Brennerpass gekarrt, anschließend bei Hall verladen und den Inn entlang nach Schwaz geschifft, um an das dortige Silber zu kommen. Auch wurden verschiedene Arten von Kies abgebaut, womit schwefel- und arsenhaltige Erze bezeichnet wurden, ebenso wie Galmei, eine Sammelbezeichnung für eine Reihe von schwefelfreien Zinkerzen.
1490 bestimmte Maximilian I., dass der Höttinger Bergbau die „Bergordnung“ vom Falkenstein verwenden solle, eines der Schwazer Bergbaureviere. Ein Bergrichter war die oberste Instanz für alle Streitragen, die sich innerhalb der Gemeinschaft der im Bergbau Beschäftigen und deren Angehörigen ergaben, nur bei Fällen, die die Blutgerichtsbarkeit betrafen, war der Landesherr selbst zuständig. Der Kaiser erwarb auch weitere Anteile an den Bergwerken. Diese Grubenanteile wurden damals zu Beginn in neun Neuntel unterteilt, wobei jedes Neuntel in Viertel geteilt werden konnte und jedes davon wieder in weitere vier Teile usw. Der Landesherr hatte Anspruch auf ein Neuntel, konnte aber darauf verzichten, oder, wie in Maximilians Fall, weitere erwerben. Für jeden Anteil den man besaß, musste man sich an den nicht unbeträchtlichen Kosten des Unternehmens beteiligen – Verpflegung, Geräte, Rohstoffe etc. Auch wenn der Fürst keine Anteile besaß, so war ein Teil des Ertrages an ihn abzuführen. Zum einen die Fron, die zehn Prozent des geförderten Erzes ausmachte, zum anderen der Wechsel, der fällig wurde, wenn das gewonnene Silber verkauft wurde.
Oben zu sehen ist eine Abbildung Höttings aus dem Schwazer Bergwerksbuch aus der Mitte des 16. Jahrhunderts.
Team Stadtarchiv (Signatur Ph-9940)