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Für Die „Glückseligkeit Der Nationen“

Für die „Glückseligkeit der Nationen“

Die „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen“ von 1774 (oftmals auch als Theresianische Schulordnung bezeichnet) stellt zu Recht einen Meilenstein in der Geschichte des Österreichischen Bildungswesens dar. Damit hat es Maria Theresia – abseits von ihrem Kinderreichtum – auch in das allgemeine Geschichtsbewusstsein geschafft, wenngleich oft verkürzt auf den Satz: Maria Theresia hat die Schulpflicht eingeführt. Verkürzt deswegen, weil die Monarchin nicht die allgemeine Schulpflicht einführte, sondern die allgemeine Unterrichtspflicht für alle Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren „beyderley Geschlechts, deren Eltern oder Vormünder in Städten eigene Hauslehrer zu unterhalten nicht den Willen, oder nicht das Vermögen haben.“ Außerdem war der bedeutendere Aspekt, dass Maria Theresia das Schulwesen als staatliche Aufgabe (und nicht als eine der Kirche) definierte und sie das Schulwesen als Grundlage für den Erfolg einer Gesellschaft (oder der „Glückseligkeit der Nationen“ wie es in der Einleitung zum Gesetz heißt) ansah. So muss die Reform im Bereich des Schulwesens auch als Teil ihrer gesamtstaatlichen Reformen gesehen werden – ein Denken, das heute auch Sinn machen würde.

Im heutigen Titelbild zeige ich Ihnen einen Ausschnitt aus der Einleitung zu dem Gesetz. Den gesamten Gesetzestext finden Sie beispielsweise hier und ich kann Ihnen nur empfehlen sich diesen einmal näher anzuschauen, vieles erscheint heute kurios, manches ist aber auch zeitlos. Vor allem gibt der Text – obwohl es sich um einen Rechtstext handelt – einen guten Einblick in den Schulalltag, werden doch Art, Dauer und Inhalte des Schulunterrichts besprochen sowie die Ausbildung der Lehrer, die Errichtung von Schulgebäuden und vieles mehr geregelt.

Mit Blick auf den gestrigen Schulbeginn sei hier noch auf den markanten Unterschied zwischen damals und heute verwiesen, aber lesen Sie selbst:

(Titelbild: Ausschnitt aus „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen“ von 1774.)

Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. „Also lautet ein Beschluß,
    daß der Mensch was lernen muß!“
    dichtete bekanntlich der uns allen lieb- und teuere Wilhelm Busch.
    Gut, uns im Lande Maria Theresias gehts ja weiter nichts an – aaaaaaaber oft hab ich mich schon gefragt, ob diese liebwerte Kaiserin die erste war, welcher die Unterrichtspflicht für alle Teile der Bevölkerung eingefallen ist –
    oder ob sie da – wie es später so manche Nachkommen ihrer Untertanen taten! – bloß von ihren Nachbarn abgeschrieben hat…???

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