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Ein Neues Maß – Teil I

Ein neues Maß – Teil I

Heute vor 150 Jahren wurde mit dem Gesetz vom 23. Juli 1871 eine neue Maß- und Gewichtsordnung in der Habsburgermonarchie beschlossen. Damit wurde nach einer jahrelangen Debatte das Meter als neues Längenmaß und davon abgeleitet das Liter als Hohl- und das Kilogramm als Gewichtsmaß festgesetzt. Der Reichsrat hatte nach langer Debatte damit nicht nur neue Maße eingeführt, sondern auch eine Vereinheitlichung von vielen lokalen und regionalen Maßen vorgenommen, die nicht nur heutige Forscher*innen immer wieder vor Recherche- und Rechenaufgaben stellen, sondern auch Zeitgenossen oftmals Schwierigkeiten bereiteten, gab es bis dahin doch z.B. für unterschiedliche Flüssigkeiten oder Stoffe unterschiedliche Maßeinheiten, die lokal auch noch teils stark schwankten.

Das Meter als Längenmaß war ein Produkt der Französischen Revolution. Die französische Nationalversammlung hatte 1791 die Einführung einer universellen Längeneinheit beschlossen. Anders als bisher sollten dabei nicht menschliche Körperteile (z.B. Elle, Fuß) die Grundlage bilden, sondern die Erde selbst. So wurde als Urmeter der zehnmillionste Teil des Quadranten des Erdmerdians definiert, der durch Paris verlief. Dazu wurden aufwendige und abenteuerliche Messungen vorgenommen, die Ken Alder vor einigen Jahren in einem spannenden Buch beschrieben hat. Nach Ende dieser Messungen wurde schließlich 1799 der sogenannte Urmeter aus Platin angefertigt und als verbindliches Längenmaß festgelegt. Die Einführung des Meters in Frankreich war nicht ohne Probleme verlaufen, denn vor allem die Landbevölkerung wollte an den lokalen Maßeinheiten festhalten, die seit Generationen in Gebrauch waren und oft besonderen lokalen Bedürfnissen und Traditionen entsprachen und damit mehr waren als abstrakte Maßeinheiten.

Zwar nur langsam aber stetig setzte sich der Meter als Längeneinheit schließlich auch in anderen Ländern durch. In der Habsburgermonarchie wurde bereits in den 1820er Jahren die Einführung des Meters diskutiert, damals aber noch von einer Expertenkommission abgelehnt. Erst 1871 hatte dann das Abgeordnetenhaus des Reichsrates die Einführung beschlossen, nachdem sich bereits zahlreiche andere Länder in Europa für das neue Maß entschieden hatten. Die Abgeordneten sahen darin in erster Linie einen Vorteil für den rasch wachsenden überregionalen und internationalen Handel sowie die Erzeugung von Industriegütern. Außerdem, so betonte die Mehrheit der Abgeordneten, biete ein einheitliches und neues Maß die Möglichkeit die verschiedenen Nationen der Monarchie enger aneinander zu binden. Schließlich erklärten die Befürworter des Gesetzes, dass die neuen Maße den Fortschritt des Reiches verdeutlichen würden, zumal viele der „fortgeschrittendsten Nationen“ ebenfalls die alten Maße abgeschafft hätten. Insgesamt gab es im Reichsrat aber ohnehin nur wenige wirkliche Gegner des Gesetzes. Diese wollten indes wenigstens versuchen, dem Volk den Umstieg leichter zu machen, indem man vorschlug, die bisherigen Bezeichnungen für die neuen Einheiten zu verwenden. Dies wurde aber abgelehnt, mit dem Argument, dass damit nur Verwirrung gestiftet würde. Auch den Verlust sprachlicher Vielfalt und Ausdrücke hielt man für verkraftbar, auch wenn, so der Abgeordnete aus Niederösterreich manche Sprichwörter („Du sollst dein Licht nicht unter den Hektoliter stellen“) wohl verloren gehen würden.

Für die Einführung der neuen Maß- und Gewichtsordnung gab es indes eine relativ lange Übergangsfrist. Ab dem 1. Jänner 1873 sollte es Geschäftsparteien im gegenseitigen Einverständnis erlaubt sein, die neuen Maßeinheiten zu verwenden. Mit dem 1. Jänner 1876 galten die neuen Einheiten verbindlich für alle. Dass auch diese langen Übergangszeiten ein gewisses Chaos in Innsbruck und Tirol nicht verhindern konnten, wird sich im nächsten Teil dieses Beitrags zeigen.

(Christof Aichner)

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