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Die Schwarzen Mander (XXII.)

Die Schwarzen Mander (XXII.)

Die nächste Figur ist die Statue Albrechts II. (bzw. Albrecht V. von Österreich) – mit ihm begann die (fast) ungebrochene Herrschaft der Habsburger im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis zu dessen Auflösung durch Franz II. im Jahre 1806.

Er heiratete die Tochter des deutschen Kaisers und böhmischen Königs Sigismund von Luxemburg und unterstützte seinen Schwiegervater bei den langjährigen Konflikten mit den Hussiten, gegen die der Papst auch zum Kreuzzug aufgerufen hatte. Innenpolitisch reformierte er das Gerichtswesen seines Herzogtums und initiierte auch eine Klosterreform (die Melker Reform). Durch die Heiratsverbindung mit dem Haus Luxemburg und seiner anhaltenden Unterstützung für den Kaiser gegen die Hussiten, designierte dieser ihn zu seinem Nachfolger, sowohl in Ungarn als auch in Böhmen. Nach dessen Tod wurde er 1438 zum römisch-deutschen König gewählt; auch von den Ständen von Böhmen und Ungarn wurde er gewählt, doch gab es eine starke Opposition gegen ihn, in Böhmen wurde auch ein Gegenkönig gewählt. Durch sei en frühen Tod 1439 konnte er die Nachfolge der Habsburger in den beiden Königreichen nicht sichern, sein einziger Sohn, Ladislaus, kam erst nach seinem Tod zur Welt.

Neben dem glanzvollen Anspruch der erste der (fast) ungebrochenen Linie von Habsburgern auf dem Kaiserthron und der erste Habsburger der die Wenzels- und die Stephanskrone trug zu sein; hat Albrechts Herrschaft in Österreich auch eine dunkle Seite.

Seine langwierigen Konflikte mit den Hussiten waren kostspielig für Albrecht und zogen auch weite Landstriche des Herzogtums Österreich in Mitleidenschaft. Wohl nicht zuletzt um sich eines Teils seiner Schulden zu entledigen und um dem Volk einen Sündenbock zu geben, begann auf Initiative Albrechts eine Verfolgung gegen die Juden seines Herrschaftsbereichs. In Wien gab es spätestens seit dem frühen 13. Jahrhundert eine jüdische Gemeinde (1204 wird eine Synagoge erstmals schriftlich erwähnt). Die Juden des Herzogtums wurden beschuldigt, sich an einer geweihten Hostie vergangen zu haben – dieser kuriose Vorwurf war zur damaligen Zeit nicht selten; Juden würden Hostien stehlen oder kaufen und anschließend mit einem Messer zerstückeln o.Ä., um die Marter Jesu Christi zu verhöhnen. Albrecht berief sich explizit auf eine solche „Hostienschändung“, als er 1421 die Juden seines Herzogtums per Edikt zum Tode verurteilte – viele wurden verbrannt oder auf andere Weise ermordet, andere konnten fliehen, ihr Hab und Gut wurde vom Landesfürsten beschlagnahmt.

(Signatur Ph-233909)

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