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Die Goldschmiede Von Innsbruck (II.)

Die Goldschmiede von Innsbruck (II.)

Wie im vorigen Artikel erwähnt bemühte sich Kuprian, die Goldschmiede von den Malern und Bildhauern unabhängig zu machen, was ihm jedoch nicht gelang. Zwischen den Professionen herrschte so viel Zwist, dass der Stadtrat im Jahr 1678 verordnete, der versammelten Zunft alle drei Monate die Handwerksordnung verlesen zu lassen . Ob das die Streitigkeiten besserte sei dahingestellt.

Die hier zu sehende Zunfttruhe stammt aus dem Jahre 1702, in ihr wurde die 1591 erlassene Handwerksordnung mit dem Siegel Ferdinands II. aufbewahrt.

(Signatur Ph-18951)

Als 1774 die Landesregierung vom Innsbrucker Stadtmagistrat verlangte, die Handwerksordnung der Goldschmiede nach dem Vorbild einer neuen Wiener „Arbeiterordnung“ zu überarbeiten, ergriffen die Goldschmiede die Gelegenheit, erneut die schon so lange angestrebte Trennung von den Malern und Bildhauern zu fordern. 1776 erhielten sie schließlich die neue Bruderschaftsordnung für die bürgerlichen Gold-, Silber- und Galanteriearbeiter.

(Signatur Ph-18950)

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