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Bürgermeister? Nein Danke! (III)

Bürgermeister? Nein danke! (III)

Für die Stadt bedeutete die Ablehnung Sölders, wie sie in Teil II der Serie ausführlich geschildert wurde, dass sie neuerlich auf die Suche nach einem Bürgermeisterkandidaten gehen musste. Überdies hatte der Statthalter angeordnet, dass der Bürgerausschuss zunächst wieder auf die im Gesetz vorgesehene Zahl von 36 Mitgliedern ergänzt werden sollte – durch das Aussetzen der Wahlen seit 1854 und das Ausscheiden einiger Mitglieder zählte dieser nämlich nur mehr 30 Köpfe.

Als die Ergänzung schließlich erfolgt war, wählte der Bürgerausschuss am 8. März 1858 den Landesgerichtsrat Hieronymus von Klebelsberg per Akklamation. Dieser war bereits von 1838 bis 1850 Bürgermeister von Innsbruck gewesen. Klebelsberg nahm die Wahl („gerührt von dem Vertrauen“, wie es in den Protokollen des Bürgerausschusses heiß) zwar an, machte aber zur Bedingung, dass er vom Justizministerium in seiner Tätigkeit als Landesgerichtsrat beurlaubt werde.

Nun war es indes die Statthalterei, die sich gegen diese Wahl aussprach. Allerdings ließ die Behörde nun nach Rücksprache mit dem Ministerium des Innern zu, dass der Bürgerausschuss sich bei der Wahl nicht mehr auf Kandidaten aus dem Kreis des Mitglieder des Bürgerausschusses beschränken müsse, sondern jeden geeigneten Kandidaten innerhalb des Landes wählen dürfe.

Als die neue Wahl schließlich für den 8. April 1858 anberaumt war, entschied der Gemeinderat aber, dass er einen Kandidaten aus den eigenen Reihen wählen wolle. Zur Überraschung der meisten fiel die Wahl dann jedoch auf den Bezirksamts-Adjunkten in Hall Joseph Anton Neuner, der eben nicht im Bürgerausschuss saß. Daher musste erst der vorherige Beschluss aufgehoben werden, sodass nun endlich ein neuer Bürgermeister gewählt werden konnte. Im Titelbild lässt sich dieser Vorgang nachvollziehen, indem bei der ersten Wahl „ungiltig“ vermerkt ist. Im folgenden Bild ist das Abstimmungsergebnis noch von einem zweiten Wahlbeisitzer dokumentiert – auch hier ist vermerkt, dass die erste Wahl aufgehoben wurde.

Im Juli des Jahres erfolgte schließlich die kaiserliche Bewilligung der Wahl und damit hatte Innsbruck nun endlich wieder einen Bürgermeister. Allerdings blieb auch Neuner – da das Gemeindegesetz ja ebenfalls nur provisorisch galt und die Wahlen eigentlich ausgesetzt waren – Zeit seines Amtes nur provisorischer Bürgermeister. Aber wie so oft in der Habsburgermonarchie konnten Provisorien durchaus langlebig sein. Für Joseph Anton Neuner galt dies indes nur eingeschränkt. Er blieb bis 1861 im Amt. Im Gegensatz zu Sölder konnte er sich dadurch auch in finanzieller Hinsicht verbessern, hatte er doch als Adjunkt beim k. k. Bezirksamt Hall lediglich 700 Gulden/Jahr verdient. Nach dem Ende seiner Amtszeit wurde er zudem zum Ehrenbürger der Stadt gewählt.

Ihm folgte der bis heute bekannte liberale Politiker und Unternehmer Karl Adam (1821–1898) nach. Da schon im Herbst 1860 die Wahl eines neuen Bürgerausschusses erfolgt war, wurde Adam tatsächlich Bürgermeister auf der Grundlage des 1859 erlassenen neuen Gemeindegesetzes. Aber das ist dann wieder eine andere Geschichte.

Herzlichen Dank an Dr. Christian Sölder, der uns auf diese vergessene Episode der Innsbrucker Stadtgeschichte aufmerksam gemacht.

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