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Der Bilderblog aus dem Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck
Bekämpfung Der Badeunsitten

Bekämpfung der Badeunsitten

Vom Eise befreit sind Ströme und Bäche, auch der neuerliche kurze Schneefall kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der alte Winter allmählich unter des Frühlings holden Blicks in die Berge zurückzieht. Daher tut es Not, darauf zu achten, dass die neue Jahreszeit nicht weiteren Sittenverfall mit sich bringt. Nehmen wir uns also ein Vorbild am Amraser Gemeinderat aus dem Jahre 1929, der sich damals darauf vorbereitete, den Unsitten im Badebetrieb entschieden entgegenzutreten.

Die Gemeinde erkannte, dass „der Fremdenverkehr heutzutage Badegelegenheit verlangt“. Die Gefahr läge dort, wo der Badebetrieb ungeregelt sei. Daher müsse man entweder dafür sorgen, dass angemessene, nach Geschlechtern getrennte, Umkleidemöglichkeiten eingerichtet werden, oder das Baden an den betreffenden Orten gänzlich untersagt werde. Weiter hieß es in der Verordnung des Gemeinderates:

In bestehenden Badeanstalten und sonstigen, nach dem Vorstehenden zugelassenen Badegelegenheiten endlich ist durch Erlassung einer entsprechenden Bade- und Betriebsordnung dafür zu sorgen, dass die Benützer sich eines anständigen Verhaltens befleissen und insbesondere sich eine dezenten Badekleidung bedienen. In dieser Richtung ist nicht zu verkennen, dass man in unserem Lande weit über die Grenzen des anderwärts Geübten hinausgeht.

Über die Schwierigkeiten der Ausführung dieser Vorschriften gibt ein Schreiben des Amraser Bürgermeisteramtes an die Bezirkshauptmannschaft Aufschluss:

Das Bürgermeisteramt war in den bisherigen Jahren stets bestrebt, die beschriebenen Badeunsitten abzustellen. Das einschreitende Gemeindeorgan musste jedoch jedesmal den Badenden weichen, da er sonst Schläge bekäme, wie dies dem Gutsbesitzer Josef Sokopf bereits ergangen ist.

Die Gemeinde ersuchte daher um Unterstützung seitens der Gendarmerie, da sie über keine Gemeindepolizei verfügte.

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